Der Bundestag hat am 6. März Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu Investitionsförderungs- und -schutzverträgen mit fünf Staaten zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Im Einzelnen sind dies die Verträge vom 30. Mai 2007 mit Oman ( 16/8255), vom 5. Februar 2007 mit Bahrain ( 16/8254), vom 1. August 2006 mit Madagaskar ( 16/8252), vom 8. November 2006 mit Guinea ( 16/8253) und vom 8. September 2006 mit Trinidad und Tobago ( 16/8251). Damit sollen Direktinvestitionen völkerrechtlich abgesichert werden.
Die Bundesregierung will das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie andere Vorschriften mit einem Gesetzentwurf ( 16/8100) ändern. Es sei deutlich geworden, heißt es darin, dass vielfach nicht sichere Lebensmittel, die von einem Abnehmer zurückgewiesen wurden, so lange weiter angeboten werden, bis sie einen Abnehmer finden. Um die Verbraucher zu schützen, sollen Lebensmittelunternehmer, die vermuten, dass ein für sie bestimmtes Lebensmittel nicht sicher ist, verpflichtet werden, die Behörden zu informieren. Auch für Futtermittel soll eine Meldeverpflichtung geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die Straf- und Bußgeldvorschriften an EU-Recht angepasst werden. Der Bundesrat hat zehn Änderungsvorschläge unterbreitet, die die Regierung zum Teil abgelehnt hat.
Drei Verordnungen der Bundesregierung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ( 16/7795, 16/7796, 16/7797) hat der Bundestag am 6. März auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 16/8261) genehmigt. Exporteure, die ständig viele Lieferungen ausführen, können nun ihre Waren bei der Ausgangszollstelle in einfacher Form elektronisch anmelden. Im EU-Zahlungsverkehr werden die Banken von der Pflicht entbunden, statistische Meldungen über ausgehende Zahlungen in den Euro-Raum weiterzuleiten. Darüber hinaus wird die Einfuhrliste, eine Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz, an EU-Importvorschriften für Textil und Stahlwaren angepasst. Eingeführt werden schließlich Lizenzerfordernisse für landwirtschaftliche Produkte.
Für Binnenschiffe, die gefährliche Güter transportieren, ist eine Haftpflichtversicherung auch künftig nicht obligatorisch. Einen Antrag der FDP ( 16/6640), in dem eine solche Versicherungspflicht - analog zu Haftpflichtversicherungen für Mopeds, Pkw und Lkw - gefordert wird, hat der Bundestag am 6. März mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der FDP und der Linken bei Enthaltung der Grünen abgelehnt. Die Abgeordneten folgten einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses ( 16/8030). Die SPD hielt den Antrag für überflüssig - die Bundesregierung sei bereits mit dem Thema befasst. Die Union forderte eine Regelung auf internationaler Ebene, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.