Die Fraktionen im Deutschen Bundestag sollen nach dem Willen der FDP die Möglichkeit erhalten, Gesetzentwürfe aus der Mitte des Parlaments vom Nationalen Normenkontrollrat auf etwaige Bürokratiekosten hin überprüfen zu lassen.
Die Liberalen haben dazu einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates ( 16/7855) vorgelegt. Der Bundestag hat ihn am 6. März zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie überwiesen.
Der Nationale Normenkontrollrat war vor mehr als einem Jahr durch Bundestagsbeschluss beim Bundeskanzleramt eingerichtet worden, um die Bürokratielasten für die Wirtschaft und die Bürger, aber auch für die Verwaltung selbst, zu ermitteln, die durch die Gesetzentwürfe der Bundesregierung verursacht werden. Durch die Erweiterung der Prüfungstätigkeit auf Gesetzesvorschläge des Parlaments solle die Gesetzgebungskompetenz des Bundestages gestärkt werden, heißt es zur Begründung.
Ziel ist es nach Darstellung der FDP, die Bundesregierung beim Abbau von Bürokosten zu unterstützen. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, dass der Normenkontrollrat dem Bundestag kontinuierlich über Be- und Entlastungen berichten soll. Die jährliche Benennung von Nettozielen solle einen "belastbaren Soll-Ist-Abgleich" ermöglichen und die Flexibilität schaffen, bereits erzielte Einsparerfolge bei der Benennung von Zielen für den Bürokratieabbau zu berücksichtigen.