Bundespräsident Horst Köhler hat den Vertrag von Lissabon gebilligt. Er unterzeichnete zwei Gesetze ( 16/8300, 16/8489), die die Umsetzung des Reformvertrages in deutsches Recht ermöglichen. Die eigentliche Ratifizierungsurkunde des Vertrages von Lissabon kann aber erst unterzeichnet werden, wenn das Bundesverfassungsgericht über die laufenden Klagen entschieden hat. Köhler habe die beiden Gesetze "nach intensiver Prüfung" unterzeichnet. Der Präsident habe keine "durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken" gesehen, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten, so das Bundespräsidialamt.
Gegen den Vertrag haben die Fraktion Die Linke, der Abgeordnete Peter Gauweiler (CSU) sowie Vertreter kleinerer Parteien in Karlsruhe geklagt. Bundestag und Bundesrat hatten den Vertrag von Lissabon im April und im Mai angenommen.
Nach dem "Nein" der Iren in einer Volksabstimmung im Juni liegt der Vertrag dennoch erst einmal auf Eis, obwohl die Mehrzahl der 27 EU-Staaten bereits zugestimmt hat. Ursprünglich sollte das Vertragswerk bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Dieses Datum dürfte aber in weite Ferne gerückt sein. Am 6. Oktober stellte sich der irische Außenminister Micheál Martin den Fragen der Abgeordneten im Ausschuss des Europaparlaments für konstitutionelle Fragen. Nach Meinnung vieler EP-Abgeordneter ist nicht mehr damit zu rechnen, dass Irland auf dem EU-Gipfel am 15. Oktober konkrete Schritte für einen Ausweg aus der Krise aufzeigen wird, wie dies noch im Schlußdokument des EU-Gipfels im Juni geplant war. Irland hat nach dem Nein seiner Bürger einen Parlamentsausschuss eingesetzt. Der wird seine Arbeit allerdings erst Ende November beenden, so dass das Thema wohl frühstens auf dem EU-Gipfel im Dezember beraten werden wird.