Die Klagen von drei Ehepaaren gegen die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete sind vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gescheitert. Der VI. Senat des obersten deutschen Steuergerichts in München wies am 2. Oktober die Klagen als unbegründet ab.
Die Kläger sehen durch die Kostenpauschale in Höhe von derzeit monatlich 3.782 Euro, die den Abgeordneten zusätzlich zu ihrer monatlichen Entschädigung von derzeit 7.339 Euro gewährt wird, den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz verletzt. Der BFH befand allerdings, die Bürger könnten keine ähnliche Kostenpauschale für sich fordern, weil die Tätigkeit der Abgeordneten mit den besonderen Verpflichtungen aus dem Mandat nicht mit anderen Berufsgruppen vergleichbar sei. Kostenpauschalen gibt es auch in den meisten Bundesländern für Landtagsabgeordnete. Entgegen den Hoffnungen der Kläger lehnten die Richter es ab, die Klagen dem Bundesverfassungsgericht zur grundsätzlichen Klärung vorzulegen.
Die Kläger wollen nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen und die Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Pauschale prüfen lassen. Über diese hatte der BFH nicht befunden.