Der Bundesrat verlangt mehrere Änderungen am Entwurf des Arbeitsmigrationsgesetzes ( 16/10288) der Bundesregierung, mit dem hochqualifizierte Arbeitnehmer und Selbstständige nach Deutschland geholt werden sollen, um die Position der Bundesrepublik im internationalen Wettbewerb zu stärken. Die Länderkammer sprach sich in ihrer Sitzung am 10. Oktober dafür aus, die Einreiseschwellen zu senken. Der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) kritisierte, dass die vorgelegten Regelungen "deutlich zu kurz" greifen würden. "Im Hinblick auf den Fachkräftemangel ist eine realistische Herabsetzung der Mindestverdienstgrenzen für die Niederlassung hochqualifizierter Ausländer nötig", sagte Reinhart.
Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf vorgesehen, dass hochqualifizierte Ausländer eine Niederlassungserlaubnis erhalten sollen, wenn sie ein Jahreseinkommen von 63.600 Euro erzielen. Der Wert entspricht der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Bisher lag diese Untergrenze bei 86.400 Euro. Das ist das Doppelte der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Daneben soll es geduldeten Ausländern erleichtert werden, in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen, wenn sie mit der Kultur vertraut sind und hier ihre Ausbildung absolvieren.
Reinhart verwies auf eine Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft, nach der Akademiker in Deutschland ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 50.700 Euro erzielen: "Baden-Württemberg spricht sich daher für eine Mindesteinkommensgrenze von 53.400 Euro aus." Der Wert entspricht dem Doppelten des jährlichen nationalen Durchschnittseinkommens in deutschland. Mit der Absenkung der Einkommensgrenzen will der Bundesrat gerade jungen und innovativen Fachkräften, vor allem kürzlich graduierten Hochschulabsolventen, die Möglichkeit eröffnen, in Deutschland zu arbeiten. Auf diese Weise könne etwas gegen den Mangel an Naturwissenschaftlern und Ingenieuren getan werden.
Erleichtert werden soll der Zuzug ausländischer Unternehmer. So schlägt der Bundesrat vor, die geplante Mindestinvestitionssumme (500.000 Euro) zu halbieren.