Der Bund soll nach dem Willen der FDP auf seine Gesetzgebungskompetenz bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verzichten. Stattdessen solle er es im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz den Ländern überlassen, Erbschaftsteuer zu erheben, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion ( 16/10309). Das Aufkommen der Steuer fließt den Ländern zu. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Bewertungsrechts die Erbschaftsteuer nur bis Ende 2008 erhoben werden kann. Der Regierungsentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts habe im Deutschen Bundestag bisher keine Mehrheit gefunden.
Aus Sicht der FDP führt "das Verschleppen einer politischen Entscheidung" über die künftige Erbschaftsteuer zu Rechtsunsicherheit bei Bürgern und Unternehmen. Würde der Regierungsentwurf unverändert verabschiedet, wären nach Einschätzung der Liberalen Steuererhöhungen vor allem bei Erben von Immobilien und Unternehmen sowie bei entfernter verwandten und nicht verwandten Erben die Folge.