WIEDERGUTMACHUNGSFONDS
Rund 2,56 Milliarden Euro wurden seit 1992 ausgezahlt
Rund 2,56 Milliarden Euro sind bis zur Jahresmitte 2008 aus dem Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte des NS-Regimes geflossen. Das geht aus dem jährlichen Bericht der Bundesregierung über den Fonds ( 16/10081) hervor. Dieser geht auf ein Abkommen von 1992 zwischen dem Bundesfinanzministerium und der Jewish Claims Conference zurück, die die Ansprüche der jüdischen Verfolgten vertritt. Der Fonds wurde eingerichtet, um nach Herstellung der deutschen Einheit jüdischen NS-Opfern zu helfen, die vorher keine oder nur geringe Entschädigungen erhalten hatten.
Einmalige Beihilfen sind in Höhe von bis zu 2.556 Euro vorgesehen. Bis zur Jahresmitte sind dafür rund 566,35 Millionen Euro ausgezahlt worden, heißt es in der Unterrichtung. 221.531 Anträge seien genehmigt, 49.592 Anträge abgelehnt worden. Über 5.921 Fälle sei noch nicht entschieden worden. Von den Empfängern leben laut Bericht 122.724 in Israel, 70.866 in den USA und 22.338 in Deutschland. Die übrigen Empfänger verteilen sich auf 30 weitere Staaten. Darüber hinaus sind dem Bericht zufolge seit August 1995 insgesamt 76.989 laufende Beihilfen bewilligt worden. Der Mittelabfluss dafür belaufe sich auf rund 2 Milliarden Euro. Von 139.321 Anträgen seien 76.989 bewilligt und 28.365 abgelehnt worden. Über 18.329 Anträge sei noch nicht entschieden. Auch hier lebten die meisten Empfänger in Israel (39.471) und in den USA (19.833). Die Summe der bezahlten Überbrückungsleistungen gibt die Regierung mit rund 109,65 Millionen Euro an, wobei die einmaligen Zahlungen hier 5.113 Euro betragen. Bislang seien 33.113 Anträge angenommen worden, davon 18.372 aus Israel, 10.585 aus den USA und 1.515 aus Kanada. Schließlich sieht das Abkommen auch die Förderung von Alters- und Pflegeheimen für hilfsbedürftige jüdische Verfolgte vor. In den vergangenen Jahren sei der Bedarf an häuslicher Pflege gestiegen, dafür seien bislang 53 Millionen Euro ausgezahlt worden.