Nach dem Willen des Bundesrats soll künftig nur das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Versuchsanlagen zur Erprobung von Schienenverkehrstechniken überwachen und planen. Die Länderkammer hat einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/9899) vorgelegt. Bisher ist es so, dass für Planfeststellung, Verwaltung und Betrieb von Versuchsanlagen, die von anderen als dem Bund, zum Beispiel von privaten Firmen, im "öffentlichen Interesse errichtet und betrieben werden", die jeweils oberste Landesbehörde verantwortlich ist. Für Versuchsstrecken, die vom Bund betrieben werden, ist bereits das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.
Als Beispiel für eine privat betriebene Versuchsanlage wird die Transrapid-Versuchsstrecke im Emsland genannt. Mangels gesetzlicher Aufsichtsregelung habe hier die zuständige Genehmigungsbehörde dem Betreiber zwar Vorgaben gemacht, ihm aber die Einhaltung der die Sicherheit regelnden Betriebsvorschriften selbst überlassen. Hier muss nach Meinung der Länderkammer Rechtsklarheit durch Regelungen zur staatlichen Aufsicht über Errichtung, Änderung und Betrieb solcher Anlagen geschaffen werden. "Aus Gründen der Effizienz und der Harmonisierung der materiellen Anforderungen an Anwenderstrecken und Versuchsanlagen ist daher das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde und künftig auch als Genehmigungsbehörde für die Betriebsvorschriften sowie als Planfeststellungsbehörde für ,Andere Anlagen' festzulegen", heißt es zur Begründung. Die Bundesregierung macht in ihrer Stellungnahme zum Bundesratsentwurf deutlich, dass sie eine solche Regelung für unnötig hält. Eine solche Gesetzeslücke gebe es nicht und es sei nicht ersichtlich, weshalb der Bund Aufsicht, Genehmigung und Planfeststellung übernehmen solle.