Die Bundesregierung will Investitionen von Unternehmen in den neuen Bundesländern bis Ende des Jahres 2013 fördern. Dazu hat sie einen Entwurf für ein Investitionszulagengesetz 2010 ( 16/10291) vorgelegt. Dieser soll das Ende 2009 auslaufende Investitionszulagengesetz 2007 ablösen. Der Bundestag hat den Entwurf am 25. September zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Damit sollen auch in den Jahren 2010 bis 2013 Investitionen gefördert werden, die in den neuen Ländern und in Berlin in Industriebetrieben, bei Anbietern produktionsnaher Dienstleistungen sowie in Hotels und Pensionen getätigt werden.
Die staatliche Zulage soll Unternehmen zu Investitionen in Ostdeutschland animieren. Zugleich will die Regierung die Fördersätze stufenweise sinken lassen, um zu signali-sieren, dass die Zulage langfristig ausläuft und die Förderung auf die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" konzentriert wird. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme verlangt, dass Steuermehreinnahmen aufgrund der geförderten Investitionen überwiegend wieder der Gemeinschaftsaufgabe zufließen, deren Mittel von 2011 bis 2014 jährlich um mindestens 250 Millionen Euro aufgestockt werden sollen.
Laut Entwurf soll die Zulage für Ausrüstungsinvestitionen in Großbetrieben 2010 zehn Prozent, 2011 7,5 Prozent, 2012 fünf Prozent und 2013 2,5 Prozent betragen. Für Kauf und Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter in Klein- und Mittelbetrieben will die Regierung 2010 Zulagen von 20 Prozent, 2011 von 15 Prozent, 2012 von zehn Prozent und 2013 von fünf Prozent gewähren. Die Zulage für den Betriebsneubau soll sich schließlich 2010 auf zehn Prozent, 2011 auf 7,5 Prozent, 2012 auf fünf Prozent und 2013 auf 2,5 Prozent belaufen.