Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sollen bei der Beamtenbesoldung mit der Ehe gleichgestellt werden. Dafür sprach sich die Mehrheit der Experten bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 15. Oktober aus. Bei der Anhörung ging es um die Ausweitung des Schutzes gegen Diskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dazu hatten die Linksfraktion ( 16/9637) sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/8198) Anträge eingereicht.
Der Berliner Professor Christian Armbrüster kritisierte, dass sich Regelungen zur Beihilfe, zum Familienzuschlag und zum Witwengeld im Beamtenrecht sowie für Berufssoldaten bisher ausschließlich auf Ehepartner bezögen. Er halte eine Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner für "geboten". Weil es sich bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft um "eine der Ehe in vermögens- und fürsorgerechtlicher Hinsicht weitgehend gleichgestelltes Rechtsverhältnis" handele, stelle eine unterschiedliche Behandlung eine "unzulässige Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität" dar.
Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland, sah das ähnlich: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom April 2008 stelle die Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten "eine unmittelbare Benachteiligung wegen ihrer sexuellen Ausrichtung" dar. Bruns begrüßte, dass mehrere Bundesländer im Beamtenrecht die Gleichstellung gleichge- schlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe bereits vollzogen hätten oder planten.