Die Möglichkeit, dass große Straf-, Wirtschaftsstraf- und Jugendkammern in reduzierter Besetzung mit zwei statt drei Berufsrichtern verhandeln, soll letztmalig bis Ende Dezember 2011 verlängert werden. Dafür sprechen sich die beiden Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem Gesetzentwurf (16/10570) aus. Bis dahin soll die Anwendungspraxis umfassend bewertet werden, um eine endgültig Entscheidung treffen zu können. Wie die beiden Fraktionen erläutern, gibt es bereits seit 1998 die Möglichkeit, in reduzierter Besetzung tagen zu können. Mit der Regelung sei insbesondere der Notsituation der Justiz in den neuen Bundesländern Rechnung getragen worden. Eine Umfrage bei den Ländern habe jedoch ergeben, dass die reduzierte Besetzung inzwischen eine "feste Größe" im Justizalltag darstellt. Sie sei grundsätzlich geeignet, um in sachgerechter Weise Einsparpotenziale der Strafjustiz auszuschöpfen.
Die Regierungsfraktionen wollen eine Regelung, die es Schulen und Hochschulen erlaubt, zu Unterrichtszwecken Ausschnitte aus urheberrechtlich geschützten Quellen in Schulen und Hochschulen im Intranet zur Verfügung zu stellen, bis Ende 2012 befristen. Eine endgültige Entscheidung über die Regelung soll erst danach getroffen werden, wie der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD ( 16/10569) vorsieht. Die Regelung war 2003 in Kraft getreten und zunächst bis 2006, später bis 2008 befristet worden. Sie sieht eine Vergütung an den Autor des Werkes vor; eine kommerzielle Nutzung bleibt verboten. Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen dieser Vorschrift im Urheberrechtsgesetz sei bis jetzt nicht möglich gewesen. Die Grünen sind demgegenüber der Meinung, dass Forschung und Lehre auch weiterhin einen einfachen Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Informationen erhalten müssen. In einem Gesetzentwurf ( 16/10566) schlagen sie deshalb vor, die Befristung aufzuheben.
Gesetze gegen Terror erfüllen im demokratischen Rechtsstaat nach Meinung der Bundesregierung nur dann ihren Zweck, wenn sie die Möglichkeiten, Verbrechen abzuwehren, vergrößern, gleichzeitig aber die Grundrechte der Bürger nur im unbedingt erforderlichen Maße einschränken. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10469) auf eine Große Anfrage der FDP zum Thema "Achtung der Grundrechte" ( 16/7271). Die neue Qualität der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus der vergangenen Jahre wecke ein verstärktes Sicherheitsbedürfnis. Die Bürger erwarteten zu Recht, dass der Staat Maßnahmen ergreife, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und Anschläge zu verhindern. Die Attentate von New York und Washington sowie von Madrid und London hätten auf dramatische Weise verdeutlicht, dass der Terrorismus keine abstrakte Bedrohung darstelle, sondern unmittelbar das Leben der Menschen in den westlichen Demokratien beeinträchtige. Die Bundesregierung sei sich ihrer Verantwortung bewusst, die Balance zwischen innerer Sicherheit und Freiheit zu wahren, wenn sie gesetzliche Maßnahmen zur Reaktion auf diese neue Gefahrenlage vorschlage.
Die Linksfraktion verlangt eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung durch Einbeziehung von öffentlich geförderten Tätigkeiten von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden in die Versicherungspflicht. Die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung müsse für sämtliche vergütungspflichtigen Tätigkeiten gelten, schreibt die Fraktion in einem Antrag ( 16/10511). Zwar sei der Arbeitslohn für öffentlich geförderte Beschäftigung renten-, kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssten aber seit den Hartz-Reformen nicht mehr geleistet werden. Die Linksfraktion hält dies für einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Zentralrat der Juden
Die Staatsleistung für den Zentralrat der Juden wird von 3 auf 5 Millionen Euro jährlich erhöht. Alle Fraktionen des Bundestages billigten am 16. Oktober das Gesetz zum Vertrag vom 3. März 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland ( 16/10296). Damit wurde die bestehende Regelung vom 27. Januar 2003 geändert. Vor dem Hintergrund wachsender Aufgaben der jüdischen Gemeinschaft hätten sich die Vertragsparteien auf eine Anpassung verständigt.