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Bei einer Einigung könnte die Neuregelung noch in diesem Jahr verabschiedet werden
Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt. Der Volksmund trifft es auch beim Thema Erbschaftsteuer wieder einmal genau: Ursprünglich nämlich hätte es bis heute neue Regelungen geben sollen, wer im Erbfall wieviel Geld an den Staat zahlen muss. Die Reform der Erbschaftsteuer sollte ursprünglich am 17. Oktober im Bundestag verabschiedet werden.
Die Koalitionsrunde hatte sich am 6. Oktober wegen Differenzen mit der CSU über Nachbesserungen bei der Reform für Betriebsvermögen und selbst genutzte Immobilien nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können. Die schwarz-rote Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaftsteuer unter Leitung von Finanzminister und SPD-Vize Peer Steinbrück und dem hessischen Ministerpräsidenten und CDU-Vize Roland Koch hat daraufhin die weiteren Beratungen auf Anfang November vertagt - nach dem für den 25. Oktober geplanten Sonderparteitag der CSU.
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann ist überzeugt, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird: Er geht davon aus, dass die Reform am 4. November im Bundestag beraten und am 28. November abschließend vom Bundesrat beschlossen wird.
Auch wenn sich dieser Zeitplan so nicht realisieren ließe, blieben bis zum Jahresende noch Möglichkeiten, die Reform endgültig zu verabschieden: Der Bundestag kommt im November und im Dezember jeweils zu zwei Sitzungswochen zusammen. Außerdem ist die erste Novemberwoche für Ausschussberatungen vorgesehen.
Der Bundesrat, der der Reform zustimmen muss, weil die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer den Ländern zufließen, tagt dieses Jahr planmäßig am 7. November, am 28. November und am 19. Dezember. Soll das neue Gesetz dieses Jahr noch verabschiedet werden, muss es spätestens zur letzten Sitzung der Länderkammer vorliegen. Die Neuregelung der Erbschaftsteuer ist aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 nötig. Obwohl die Richter das bisherige Erbschaftsteuerrecht teilweise wegen Ungleichbehandlung für verfassungswidrig erklärt hatten, heißt es darin: "Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2008 zu treffen."
Was passiert, wenn diese Neuregelung bis Ende des Jahres nicht vorliegt, ist bei den Parteien umstritten.