HÖCHSTSPANNUNGSNETZE
Einfachere Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen Bau von Stromleitungen beschleunigen
Einfachere Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von Höchstspannungsleitungen will die Bundesregierung durchsetzen. Ihren Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze ( 16/10491) hat der Bundestag am 16. Oktober zusammen mit einem Antrag der Grünen ( 16/10590) zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Im Mittelpunkt des Regierungsentwurfs steht ein neues Energieleitungsausbaugesetz, in dem der Bedarf für "vordringliche Leitungsbauvorhaben im Bereich der Höchstspannungs-Übertragungsnetze" festgelegt wird. Wie beim Fernstraßen- und Schienenwegeausbau sollen die dringenden Bauvorhaben in einem Bedarfsplan aufgeführt werden. Für diese Projekte soll zugleich der Rechtsweg auf eine Instanz, nämlich das Bundesverwaltungsgericht, verkürzt werden. Vorgesehen ist ebenso, für Leitungen, durch die die Windkraftanlagen vor der Küste (Offshore-Anlagen) an das Stromnetz angebunden werden, ein Planfeststellungsverfahren einzuführen. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist nach Aussage der Regierung ihr Beschluss, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent und auch danach kontinuierlich zu erhöhen. Um erneuerbare Energien mit einem Anteil von 20 Prozent an der Stromversorgung in das vorhandene Netz zu integrieren, müssten bis 2015 sechs neue Höchstspannungstrassen zum Transport von Norden nach Süden in Betrieb gehen. Der Bundesrat will in seiner Stellungnahme, dass die Regierung genau prüft, ob das Bundesverwaltungsgericht wirklich in erster Instanz für den Ausbau von Energieleitungen zuständig sein soll. In ihrer Gegenäußerung betont die Regierung jedoch, sie wolle daran festhalten. Es gehe um notwendige Leitungsbauvorhaben. Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster Instanz bleibe eine Ausnahme.
Die Grünen wollen, dass die Regierung die Gründung einer unabhängigen Netzgesellschaft vorbereitet, an der die öffentliche Hand die Mehrheit hält. Darüber hinaus müsse die Regierung einen Masterplan "Netzintegration erneuerbarer Energien" für die Zeit bis 2020 erarbeiten lassen, um Investitionen in die Technik und den grenzüberschreitenden Handel mit regenerativ erzeugtem Strom zu fördern. Die Beteiligungsrechte von Anwohnern beim Leitungsbau will die Fraktion nicht einschränken.