Die Kernanforderungen an die technische Sicherheit von Flugzeugen aus Nicht-EU-Staaten werden präzisiert. Dies beschloss der Bundestag am 16. Oktober einstimmig, als er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes ( 16/10297) annahm. Er folgte dabei einer Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 16/10573). Die Europäische Kommission hatte dies im April dieses Jahres in einer Richtlinie festgelegt. Die nähere Ausgestaltung dieser Kernforderungen an die Untersuchung solcher Flugzeuge, die Flughäfen in der EU anfliegen, soll Leitlinien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit vorbehalten bleiben.
Einstimmig hat der Bundestag am 16. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren ( 16/10033) angenommen. Er folgte einer Empfehlung des Agrarausschusses ( 16/10597). Damit übernimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung von den Landesbehörden die Aufgabe, Meldungen über Marktordnungswaren entgegenzunehmen und zusammenzufassen. Zudem können die Daten auch für die Ernährungsvorsorge und -sicherung genutzt werden. Marktordnungswaren sind Agrarerzeugnisse, deren über dem Weltmarktniveau liegender Preis durch EU-Vorgaben abgesichert wird.
In der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung ( 16/10598) hat der Bundestag am 16. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen ( 16/10122) einstimmig angenommen. Damit wird eine EU-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt, die ein solches Verbot vom Jahr 2009 an festschreibt. Nach Darstellung der Bundesregierung können pelzverarbeitenden Betrieben dadurch wirtschaftliche Einbußen entstehen, weil Produkte, die aus Katzen- und Hundefellen hergestellt werden, künftig wegfallen.
Gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 16. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei ( 16/10299) angenommen. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Agrarausschusses ( 16/10596) an. Damit werden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jedes Jahr nachträglich Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie die ausgezahlten Beträge aus diesen Fonds im Internet zu veröffentlichen. Ziel ist es, die Vergabe der Fondsmittel transparenter zu machen und eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu ermöglichen.