Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP hat der Bundestag am 16. Oktober auf Empfehlung des Umweltausschusses ( 16/10602) einer Vereinfachung des Deponierechts zugestimmt. Die Grünen stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich der Stimme. Ziel der Verordnung ist es, das Deponierecht insgesamt zu deregulieren und zu flexibilisieren.
In der Verordnung der Bundesregierung ( 16/10330) werden die bislang sechs spezifischen Regelwerke - die bisher unter anderem in der Deponie-, der Abfallablagerungs- und in der Deponieverwertungsordnung enthalten waren - zusammengefasst. Gleichzeitig setzt die Regierung damit auch die noch ausstehende EU-Richtlinie 2006/21/EG, mit der der europäische Gesetzgeber auf Unglücksfälle im Metallerzbergbau reagiert hatte, in deutsches Recht um. Dabei sollen die neuen Regelungen an den neuesten Stand der Technik angepasst werden. Die Verordnung bezieht sich dabei allerdings noch nicht auf die geplanten Neuregelungen des Umweltgesetzbuches (UGB), dessen Inkrafttreten, so die Bundesregierung, "nicht vor 2010 zu erwarten ist". Bei Inkrafttreten des UGB soll die Verordnung entsprechend angepasst werden. Durch die Novellierung des Deponierechts sollen unter anderem schnellere Zulassungsverfahren ermöglicht und die Verwaltungsarbeit vereinfacht werden. Bund, Länder und Kommunen sollen dadurch entlastet und Bürokratiekosten eingespart werden. Aufgrund wegfallender Informationspflichten sollen die Bürokratiekosten um 570.000 Euro pro Jahr reduziert werden. Ein Antrag der Grünen ( 16/5775) wurde abgelehnt. Sie fordern, Grenzwerte bei Verbrennungsanlagen dem technischen Fortschritt anzupassen.