Volksinitiativen, Volksentscheide und Volksbegehren wird es auf Bundesebene auch künftig nicht geben. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von Union und SPD lehnte der Bundestag am 23. April Gesetzentwürfe von FDP ( 16/474), Linksfraktion ( 16/1411) und Grünen ( 16/680) zur Einführung plebiszitärer Elemente in das Grundgesetz erwartungsgemäß ab.
Während der SPD-Parlamentarier Michael Hartmann in der vorangehenden Debatte deutlich machte, dass seine Fraktion lediglich aus Koalitionsgründen nicht zustimmen wollte, bekräftigte sein CDU-Kollege Ingo Wellenreuther das grundsätzliche Nein der Union zu den drei Oppositionsvorlagen. "Volksabstimmungen bergen die Gefahr des Missbrauchs und der politischen Destabilisierung", argumentierte Wellenreuther unter Verweis auf historische Erfahrungen. Auch könnten Volksabstimmungen den immer komplexeren Fragestellungen nicht gerecht werden.
Hartmann versicherte, die SPD sei grundsätzlich für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Gleichwohl stimme seine Fraktion mit der Unionsfraktion, weil man die in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Prüfung nicht in der gewünschten Weise habe vornehmen können. "Das ist nun einmal so in Koalitionen", fügte Hartmann hinzu.
Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz verwies darauf, dass es in allen Landesverfassungen Elemente direkter Demokratie gebe. Solche Elemente seien ein Ansatz, den "Bürgern Politik näher zu bringen". Die Linke-Abgeordnete Petra Pau sagte, gegen den "Demokratieverdruss" sei mehr direkte Demokratie zwar "kein Allheilmittel, aber ein Einstieg". Der Grünen-Politiker Wolfgang Wieland mahnte, wer als Demokrat das Volk nicht für fähig halte, seine Geschicke in die Hand zu nehmen, verrate die Idee der Demokratie.