Die Datenschutzrechte der Spitzensportler müssen stärkere Beachtung finden. Diese Ansicht vertraten auf der öffentlichen Sitzung des Sportausschusses am 22. April sowohl Aktiven-Vertreter als auch Datenschützer. Grundlage der Diskussion waren die seit Anfang des Jahres verschärften Meldepflichten für Spitzensportler im Rahmen des Dopingkontrollsystems.
Christian Breuer vom Aktivenbeirat des Deutschen Olympischen Sportbundes stellte klar, dass sich Spitzensportler im Interesse des Anti-Doping-Kampfes freiwillig diesem Abmeldesystem unterwerfen würden. Dennoch sei es ein Eingriff in ihre Rechte, da große Datensätze mit Adressen und Telefonnummern der Sportler bei der Wada gespeichert würden. Das Problem, so Breuer, seien dabei weniger die Abgabe der Daten an die Wada, sondern vielmehr die umfangreichen "Leserechte" für externe Kontrolleure.
Es gebe viele offene Fragen, machte Roland Bachmeier als Vertreter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit deutlich. Seiner Ansicht nach bedürfe der Wada-Code "dringend einer Nachbesserung". Bachmeier beklagte die fehlende Rechtsgrundlage für das Dopingkontrollsystem ebenso wie die zu langen Speicherfristen und die fehlende Zweckbindung der Datenspeicherung.
Vor einem "Aufbauschen" der Probleme warnte Gottrik Wewer, Geschäftsführer der Nationalen-Anti-Doping-Agentur (Nada). Seiner Erfahrung nach ziele die Kritik der Athleten eher auf die Benutzerfreundlichkeit der Adams-Datenbank als auf den Datenschutz ab. Es müsse zudem gefragt werden, ob nicht manchmal der Datenschutz vorgeschoben werde, weil das Abmeldesystem unbequem sei. Derartige Systeme seien jedoch erst die Reaktion auf die Ausweitung des Dopings im Sport. Wewer wandte sich gegen den Vorwurf, es fehle an "Zweckbindungen und Zugriffsbeschränkungen", zeigte sich aber offen für "weitere Optimierungen".