TERRORCAMPS
Experten begrüßen Aufnahme ins Strafrecht
Wer sich in Terrorcamps ausbilden lässt, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen, macht sich strafbar. So sieht es ein von der Bundesregierung ( 16/12428) übernommener Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD ( 16/11735) zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten vor. Bei Experten stößt die Vorlage im Wesentlichen auf Zustimmung. Das wurde am 22. April bei einer Anhörung des Rechtsausschusses deutlich.
Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, sagte, angesichts der unveränderten Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, müsse das Strafrecht die Absicht der Teilnahme an einer militärischen Ausbildung unter Strafe stellen. Durch das neue Gesetz würden die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzt, zu einem frühen Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Mit den frühzeitig gewonnenen Informationen könne eine bessere Bewertung und Einschätzung der von einer Person ausgehenden Gefahr vorgenommen werden. Das Ziel, schwerster Gewalttaten zu verhindern könne so besser erreicht werden.
"Aus Sicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist die erfolgte Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes zu begrüßen", machte Klaus Michael Rogner deutlich. Er wies darauf hin, dass in den ersten Monaten dieses Jahres die deutschen Sicherheitsbehörden im Bereich des islamistischen Terrorismus eine rasante Zunahme von Ausreisen beobachtet hätten. Es lägen derzeit Informationen zu zahlreichen Personen mit Deutschland-Bezug vor, die sich in einem islamistisch-terroristischen Ausbildungslager aufgehalten haben sollen, so Rogner. Zum Teil existierten konkrete Hinweise, die für eine absolvierte paramilitärische Ausbildung sprächen.
Nach Ansicht von Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, erscheint der Gesetzentwurf in Anbetracht der damit erfolgten Ziele insgesamt "verfassungsgemäß und rechtlich zulässig". Die gerade im Bereich des Staatsschutzstrafrechts zutage getretenen Lücken werden damit beseitigt. Schließlich handele es sich bei den Aufenthalten in Terrorcamps um "keinen Abenteuerurlaub", sagte Graf. Gegen die Absicht der Koalitionsfraktionen plädierte Katrin Gierhake von der Universität Bonn. In der jetzigen Fassung sei der Gesetzentwurf rechtsstaatlich nicht haltbar und dürfte daher nicht umgesetzt werden.