Die Einführung eines Pfändungsschutzkontos soll es Schuldnern zukünftig erleichtern, ihr Konto zu behalten und weiterhin am bargeldlosen Wirtschaftsverkehr teilzunehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes ( 16/7615) wurde am 23. April mit den Stimmen der Großen Koalition, FDP und Grünen vom Bundestag angenommen. Auf dem sogenannten P-Konto soll ein monatlicher Freibetrag von derzeit 985,15 Euro vor der Pfändung geschützt sein.
Michael Grosse-Brömer (CDU) begrüßte, dass von der neuen Regelung "Schuldner wie Gläubiger, die Kreditwirtschaft, die öffentlichen Haushalte, die Gerichte" sowie die Selbständigen profitieren könnten. Er hoffe, dass es durch die Einführung des P-Kontos in Zukunft "zu weniger Kontokündigungen kommt als bislang."
Dirk Manzewski (SPD) hob hervor, dass sich die Befürchtung, "der Pfändungsschutz könnte durch Führen mehrerer Konten ausgehöhlt werden", durch Änderungen des Gesetzentwurfs auf ein Minimum reduziert habe. Durch eine Schufa-Anfrage könne die Bank klären, ob der Schuldner bereits ein P-Konto besäße. Mechthild Dyckmans (FDP) betonte die Vorteile für die Banken: So könnten die "Kontoführungspreise mit den geschützten Beträgen" verrechnet werden. Barbara Höll (Die Linke) kritisierte dagegen, dass es kein gesetzliches Recht auf die Eröffnung eines Girokontos gebe: Das Pfändungsschutzkonto mache "nur im Zusammenhang mit einem Recht auf Kontoeröffnung" Sinn. Auch Jerzy Montag (Grüne) beklagte, dass "Tausende von Menschen" in Deutschland kein Girokonto besäßen.