ZENSUS
2011 sollen die Deutschen gezählt werden. Die meisten werden davon nichts merken
Nun also doch. Auch bei der Volkszählung (Zensus) 2011 wird nach der Religionszugehörigkeit gefragt. Lange sah es so aus, als verzichte die Bundesregierung in ihrem Gesetz "zur Anordnung des Zensus 2011" ( 16/12219) auf ein solches Erhebungsmerkmal und setze lediglich die EU-Zensusverordnung um.
Das Gesetz nahm der Bundestag am 24. April mit den Stimmen der Regierungsfraktionen an. Sowohl die Kirchen als auch der Bundesrat hatten sich für eine solche Abfrage, wie es sie auch bei der letzten Volkszählung in der Bundesrepublik im Jahr 1987 gegeben hat, eingesetzt.
Einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen entsprechend wurde sie nun in das Gesetz aufgenommen. Ansonsten soll vieles, wenn nicht gar alles anders sein, als 1987. Die benötigten Daten nämlich werden im Wesentlichen im Wege der Auswertung der Melderegister und anderer Verwaltungsregister erhoben. Ergänzend dazu wird es nur stichprobenartige Haushaltsbefragungen geben. Es ist daher von einem registergestützten Zensus die Rede.
Als weitere Folge des Änderungsantrages der Koalition wird nun - abweichend von der Regierungsvorlage - der Stichprobenumfang bei den Haushaltsbefragungen von acht Prozent der Bevölkerung auf zehn Prozent erhöht. Bis zuletzt umstritten war die Aufteilung der Kosten für den Zensus zwischen Bund und Ländern. Der gefundene Kompromiss sieht nun eine Erhöhung der Leistungen des Bundes von etwa 84 Millionen auf 250 Millionen Euro vor. Die Koalition zeigte sich erfreut über das "gelungene Ende eines langwierigen Gesetzgebungsverfahrens". Bis zur letzten Minute habe man nach einem tragfähigen Kompromiss gesucht, der Bund, Länder und Kommunen gemeinsam befriedigen könne.
Die Opposition verweigerte dem Gesetz ihre Zustimmung. Wenn ein Vorteil des registergestützten Zensus sein soll, dass die Bevölkerung davon nichts merke, offenbare das die "fehlende Transparenz" des Verfahrens, kritisierte die Linksfraktion.
Zudem komme es als Folge des Gesetzes zu einer weiteren Datenanhäufung. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wäre eine "1:1-Umsetzung" akzeptabel gewesen. So aber steuere man "sehenden Auges" auf eine Verfassungsklage zu, da in mehreren Punkten die Vorgaben aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten würden.
Die FDP-Fraktion begründete ihre Ablehnung vor allem mit der ihrer Ansicht nach nicht ausreichenden Abweichungsfestigkeit bei der Befragung. Wenn nicht sichergestellt sei, dass in allen Ländern die Erfassung einheitlich erfolge, führe das zu vielfach "nicht gerichtsfesten Zahlen", äußerten die Liberalen.