Die Linke ist mit einem Gesetzentwurf ( 16/5808) und einem Antrag ( 16/847) zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) am 24. April im Bundestag gescheitert. Ein dritter Antrag der Linksfraktion ( 16/12688) zum BAföG wurde an den Bildungsausschuss überwiesen.
In ihrem Gesetzentwurf hatte Die Linke gefordert, die Kosten für Studiengebühren in die Berechnung des BAföG einzubeziehen. Die Mehrkosten sollten allein von den Ländern getragen werden, die Studiengebühren erheben. Desweiteren plädierte die Fraktion in ihrem Antrag dafür, das BAföG zu einer elternunabhängigen und bedarfsdeckenden Grundsicherung weiterzuentwickeln.
Die Unionsfraktion lehnte eine Ausweitung des BAföG mit Blick auf Langzeitstudenten und die hohe Zahl der Studienabbrüche ab. Es müssten eher Anreize für ein straffes und stringentes Studium geschaffen werden. Die Kosten für Studiengebühren in das BAföG einzubeziehen, sei problematisch, weil die Gebühren an die Hochschulen und nicht an die Länder gingen. Die Mehrkosten für die Länder seien deswegen nicht gerechtfertigt. Die Kosten, die die Linksfraktion in ihrem Gesetzentwurf berechne, seien falsch. Vor Veränderungen müsste aus Sicht der SPD der nächste BAföG-Bericht abgewartet werden. Laut Koalitionsvertrag seien Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau lediglich ein zusätzliches Finanzierungsinstrument und würden nicht genutzt, um das BAföG einzuschränken. Eine Gesetzesänderung lehnten die Sozialdemokraten ab.
Die Liberalen bezweifelten, dass junge Menschen allein aufgrund der Gebühren auf ihr Studium verzichten müssten. Ein Studium koste seit jeher Geld. Eine bedarfsdeckende Grundförderung mit Vollzuschuss lehnte die FDP-Fraktion als unrealistisch ab.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich ebenfalls gegen ein Grundeinkommen für alle Studierenden, sogar Erwachsene in Weiterbildungsmaßnahmen ab. Die Grünen plädierten jedoch dafür, einen Teil der Studienförderung künftig unabhängig vom Einkommen der Eltern zu gestalten.