Bundesrat und Sachverständige fordern eine grundlegende Reform der Anlegerentschädigungssysteme in Deutschland. Dabei solle auch für die Fälle, die derzeit von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) auszugleichen seien, eine Finanzierungsgrundlage geschaffen werden, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes ( 16/12255), die von der Bundesregierung als Unterrichtung ( 16/12599) vorgelegt wurde. Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem die Mindest- deckung der Anlegerentschädigung von 20.000 auf 50.000 Euro angehoben werden.
Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland begegnete dem Gesetzentwurf in einer Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am 22. April mit "großer Skepsis". Strukturelle Defizite bei der EdW seien nicht beseitigt worden, sagte Verbandsvertreter Klaus Köhler mit Blick auf den Entschädigungsfall "Phoenix Kapitaldienst". Wegen "Phoenix" wollen 30.000 Anleger Entschädigungen. Die EdW soll rund 200 Millionen Euro zahlen.
Um das finanzielle Fundament der EdW zu halten, soll die Zahl der EdW-Mitglieder durch den Gesetzentwurf stabilisiert werden. Damit soll der Entschädigungseinrichtung genug Geld zufließen. Köhler zeigte sich überzeugt, dass es gelingen werde, dieses Gesetz durch Klagen zu kippen. Die Neuregelung führe nicht zu funktionierenden Entschädigungseinrichtungen. "Dem Einleger wird Scheinsicherheit simuliert", sagte Köhler, der von einem "rundum misslungenen Gesetzentwurf" sprach. Auch der Bundesverband Finanzdienstleistung rechnet mit Klagen, falls das Gesetz so beschlossen werden sollte.
Genau so äußerte sich der Bundesverband der Wertpapierfirmen an den deutschen Börsen. Die EdW bleibe auch in Zukunft "finanziell eklatant nicht tragfähig". Die EdW habe ein Beitragsaufkommen von drei Millionen Euro, müsse aber in den nächsten Jahren jährlich 27 Millionen Euro aufbringen. "Ein solches Vorhaben ist ökonomisch völlig unrealistisch", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme. Rechtsanwalt Reinfried Fischer (Kanzlei WilmerHale) bestritt, dass die Zahl der der EdW zugeordneten Institute zu gering sei. Mit über 700 Instituten sei die EdW besonders mitgliederstark .