Durch den Vertrag über die Europäische Union - besser bekannt als Vertrag von Maastricht - wurde die Europäische Union (EU) geschaffen, die auf drei Pfeilern basiert: den supranationalen Europäischen Gemeinschaften, der intergouvernementalen Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS). Kernstück der EU ist die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Den Vertrag von Maastricht setzte die Bundesrepublik durch vier Gesetze um: Gesetz zum Vertrag von Maastricht (Bundesgesetzblatt (BGBl.) 1992 II S. 1251), Grundgesetzänderung (BGBl. 1992 I S. 2086), Begleitgesetze (BGBl. 1993 I S. 311 und BGBl. 1993 I S. 313). Die Ratifikationsurkunde konnte erst hinterlegt werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des Vertrags mit dem deutschen Grundgesetz unter Auflagen bestätigt hatte (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung (BVerfGE) 89, 155). Der Vertrag trat am 1. November 1993 in Kraft.
Der Vertrag von Maastricht wurde 1997 durch den Vertrag von Amsterdam (Gesetz zum Vertrag von Amsterdam, BGBl. 1998 II S. 387) und 2001 durch den Vertrag von Nizza (Gesetz zum Vertrag von Nizza, BGBl. 2002 II S. 1666) geändert. Hierdurch wurden unter anderem Zuständigkeiten der EU erweitert, Abstimmungsmodalitäten geändert und institutionelle Fragen geklärt, die mit der Erweiterung um neue Mitgliedstaaten verbunden waren.
Im Dezember 2001 berief der Europäische Rat einen Verfassungskonvent, der einen Entwurf für eine Verfassung für Europa erarbeitete. Nachdem im Mai 2004 zehn Staaten Mittel- und Osteuropas der EU beigetreten waren, unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs im Oktober 2004 den Vertrag über die Errichtung einer Verfassung für Europa. Dieser hob alle bislang geltenden Verträge bis auf den Euratom-Vertrag auf und ersetzte sie durch einen einzigen Verfassungsvertrag. Im Mai 2004 lehnte Frankreich den Vertrag nach einer Volksabstimmung ab. Drei Tage später verweigerten die Niederländer ihre Zustimmung.
Im Juni 2007 einigten sich die Staats- und Regierungschefs darauf, eine Regierungskonferenz einzuberufen, die mit der Fertigstellung und Annahme eines "Reformvertrages" für die EU beauftragt wurde. Das Resultat war der Vertrag von Lissabon, der am 13. Dezember 2007 unterzeichnet wurde. Er nimmt in weiten Teilen die Substanz des Verfassungsvertrages auf, auch wenn das Verfassungskonzept als solches aufgegeben wird. Ursprünglich sollte er zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Der Ratifizierungsprozess ist jedoch ins Stocken geraten, als das irische Volk am 12. Juni 2008 die Ratifizierung abgelehnt hat.