Bundeswirtschaftsminister Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) hat die Vergabe eines Auftrages für ein Bankenrestrukturierungsmodell an die Rechtsanwaltskanzlei Linklaters verteidigt und den Vorwurf des Lobbyismus zurückgewiesen. "Rechtsanwälte sind ein unabhängiges Organ der Rechtspflege", sagte zu Guttenberg in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am 26. August. Das Grundkonzept für den Gesetzentwurf stamme von seinem Ministerium. Die Kanzlei habe genaue Vorgaben bekommen und diese auch umgesetzt. Dass der Briefkopf der Kanzlei auf dem an die anderen Ministerien verschickten Gesetzentwurf gewesen sei, habe ihn allerdings "nicht erfreut", sagte der Minister.
Guttenberg erklärte, sein Ministerium habe vor der Vergabe des Auftrags an Linklaters auch bei mehreren anderen Kanzleien angefragt. Linklaters habe nicht nur das günstigste Angebot gemacht, sondern andere Kanzleien seien auch durch Aufträge von anderen Ministerien gebunden gewesen. Guttenberg erklärte, sein Ministerium verfüge zwar über Top-Juristen, aber nicht über das Fachwissen für diesen Bereich. Selbst das Justizministerium habe diese Kapazitäten nicht und habe Rat von außen einholen müssen. Guttenberg wies darauf hin, dass es in den Gesprächen zwischen Wirtschafts- und Justizministerium über die Bankenrestrukturierung keine Einigung gegeben habe. Das Justizministerium habe an einem eigenen Entwurf gearbeitet. Ziel seines Ministeriums sei es gewesen, eine Lösung zu finden, die eine nachhaltige Sicherung der Finanzmarktstabilität ermögliche und sich unterhalb der Schwelle einer Enteignung bewege. Es bestehe weiterhin eine "unbedingte Handlungsnotwendigkeit", zu einer dauerhaften Lösung zu kommen. Dass das Justizministerium jetzt einen eigenen Entwurf präsentierte, begrüßte zu Guttenberg. Die SPD- und die Oppositionsfraktionen äußerten sich kritisch zur Auftragsvergabe. Die CDU/CSU-Fraktion verteidigte Guttenberg.