Eine Befragung der Bundesregierung findet in Sitzungswochen
mittwochs um 13.00 Uhr statt.
Die Mitglieder des Bundestages können an die
Bundesregierung Fragen von aktuellem Interesse im Rahmen ihrer
Verantwortlichkeit stellen, vorrangig zur vorangegangenen
Kabinettsitzung. Die Fragen können durch Bemerkungen
eingeleitet werden. Sie müssen kurz gefaßt sein und
kurze Antworten ermöglichen.
Der Präsident erteilt das Wort unter Berücksichtigung
der Regeln des §28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des
Bundestages.
Die Befragung dauert in der Regel 30 Minuten.
Zu Beginn der Befragung erhält ein Mitglied der
Bundesregierung auf Verlangen bis zu fünf Minuten das
Wort.
Der Präsident kann die Befragung über 30 Minuten
hinaus verlängern. Dauert die Befragung länger als 30
Minuten, verkürzt sich die anschließende Fragestunde um
die Verlängerungszeit.
Grundsätzlich antworten die angesprochenen Mitglieder der
Bundesregierung; das Rederecht des zuständigen Mitglieds der
Bundesregierung bleibt unberührt.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage7.html
Stand: 16.07.2010