Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2010 > Regierung: Befristete Jobs bleiben die Ausnahme – kein Anstieg der Quote
Berlin: (hib/ELA/BOB) Befristete Arbeitsverhältnisse bleiben die Ausnahme und ihr Anteil ist seit Jahren stabil. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2790) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 17/2719). Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes habe es in den letzten Jahren keine signifikante Änderung der Befristungsquote gegeben. Der Anteil der befristet Beschäftigten an den abhängig beschäftigten Erwerbstätigen habe 2006 8,9 Prozent betragen, 2007 8,8 Prozent und 2008 8,9 Prozent. Gegenüber dem Jahr 2008 sei die Befristungsquote im Jahr 2009 mit 8,6 Prozent leicht rückläufig, heißt es weiter.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind flexible Beschäftigungsformen als Reaktion auf die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft, neue Technologien und den Strukturwandel unerlässlich. Sie dienten vielfach nicht nur den Interessen der Arbeitgeber, sondern auch den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Lebensplanung und Erwerbsarbeit besser zu vereinbaren. Wesentlich sei, unabhängig von der jeweiligen Beschäftigungsform die rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes angemessen zu gestalten. So schütze das Teilzeit- und Befristungsgesetz Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Teilzeit arbeiten oder befristet beschäftigt werden, vor Diskriminierung, schreibt die Regierung.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes habe die Zahl der Erwerbstätigen, die in ihrer Hauptbeschäftigung eine Vollzeitstelle innehatten, zwischen 2008 und 2009 abgenommen, heißt es in der Antwort weiter. Die Zahl der hauptsächlich Teilzeitbeschäftigten sei hingegen im gleichen Zeitraum gestiegen. Insgesamt sei sowohl die Zahl der geringfügig als auch der nicht geringfügig beschäftigten Erwerbstätigen rückläufig. Eine differenzierte Betrachtung zeigt laut Regierung, dass allein die nicht geringfügige Teilzeitbeschäftigung zwischen 2008 und 2009 Zuwächse verzeichnen konnte. Die Daten der Bundesagentur für Arbeit ergäben für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in der Tendenz ein ähnliches Bild, heißt es weiter. Das heiße, ”die Vollzeitbeschäftigung ist gesunken, während die Teilzeitbeschäftigung Zuwächse verzeichnen konnte“.
Für die Darstellung der Entwicklung des Arbeitsmarktes im Zuge der Krise greift die Regierung auf einen Vergleich der Jahre 2008 und 2009 zurück. Insgesamt habe sich die Zahl der abhängig Beschäftigten im Jahr 2009 gegenüber 2008 nur geringfügig (- 0,2 Prozent) verändert. Bei den Normalarbeitsverhältnissen sei ein leichter Anstieg um 0,3 Prozent zu beobachten gewesen, während die Zahl der hauptsächlich atypisch Beschäftigten um 1,7 Prozent zurückgegangen sei.
Beim Thema Aufstocker nennt die Regierung Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Demnach habe der Anteil der Aufstocker an den Teilzeitbeschäftigten im Dezember 2009 4,2 Prozent betragen. Der Anteil der erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher an den ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten habe mit 14,4 Prozent deutlich darüber gelegen. Im Wirtschaftszweig der Arbeitnehmerüberlassung sei der Anteil der Aufstocker gegenüber dem Vorquartal zurückgegangen. Im September 2009 hätten noch 11,2 Prozent der in diesem Wirtschaftszweig sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, im Dezember 2009 habe der Anteil der Aufstocker noch bei 9,7 Prozent gelegen.
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