21. März 2011
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Bildagentur-online/ TET
Bereits in ihrer Sitzung am 14. März hatte die
Projektgruppe sich mit dem Thema Datenschutz im
nicht-öffentlichen Bereich befasst. Kontrovers diskutierten
die Mitglieder über die Absätze zum Thema gezielte
Werbeansprache, so genanntes Targeted Behavioral Advertising. Dabei
wird Werbung gezielt und entsprechend dem Verhalten von
Internetnutzern platziert. In der Debatte zeigten sich die
unterschiedlichen Schwerpunkte insbesondere der
sachverständigen Mitglieder.
Geschäftsmodell oder geprellte
Verbraucher?
Einerseits stellten mehrere Mitglieder klar, dass mit Werbung
kostenlose Dienste im Internet refinanziert würden –
darauf basierten viele Geschäftsmodelle, und viele Anbieter
dieser platzierten Werbung seien sogar zertifiziert. Für
Dienstleistungen, in diesem Fall also Inhalte auf Webseiten,
müsse man zahlen oder auf werbefinanzierte Inhalte
zurückgreifen fasste es ein Projektgruppenmitglied zusammen.
Demgegenüber argumentierten andere Mitglieder, dass es
für die Verbraucher immer schwieriger werde zu erkennen, was
mit den Daten geschehe. Besonders problematisch werde es beim Thema
Profilbildung, gerade beim Tracking über verschiedene
Webseiten hinweg. Die Frage sei, ob sich Nutzer über die
Konsequenzen im Klaren seien, wenn sie ihre Einwilligung für
den Erhalt von Werbung geben. Die oft lange und komplizierte
Datenschutzerklärung sei zudem nicht der geeignete Ort, um auf
die Auswirkungen hinzuweisen.
Daten- oder Verbraucherschutz?
Am 21. März nahm die Projektgruppe die Diskussion zu diesem
Bereich wieder auf und diskutierte kontrovers die These, dass
gezielte Werbung dazu führen könne, dass der Nutzer von
einem Anbieter insgesamt weniger Werbung erhalte. Außerdem
ging es diesmal unter anderem um den so genannten Datenbrief, nach
dessen Konzept Unternehmen die Bürger regelmäßig
über gespeicherte Daten informieren, sowie um
Geschäftsmodelle von Unternehmen, die im Auftrag von Dritten
Werbemails versenden. Ein Mitglied schilderte den Fall, dass eine
Firma, die Werbung verschickt hatte, keine Auskunft darüber
geben konnte, auf Grund welcher Daten ein Adressat ausgesucht und
als zu Bewerbender angeschrieben worden sei. Die Firma hätte
nur die Mailadresse gehabt, aber keine Kenntnisse über das
Profil, da sie nur im Auftrag handelte. Damit werde verschleiert,
gegen wen sich Auskunfts- und Löschansprüche richten
könnten, sagte ein Projektgruppenmitglied. Hierzu diskutierten
die Mitglieder, in wieweit überhaupt der Datenschutz
berührt werde oder ob es sich primär um ein Problem aus
dem Bereich des Verbraucherschutzes handele. Schließlich
verständigten sich die Mitglieder darauf, den Text an dieser
Stelle um eine Fallschilderung zu erweitern, um auf das Problem
hinzuweisen.
Datenschutz im öffentlichen Bereich
Das Kapitel zum Datenschutz im öffentlichen Bereich konnte die
Projektgruppe nach einiger abschließender Textarbeit fertig
stellen. Das Kapitel wurde nach der Projektgruppensitzung in
Adhocracy eingestellt. Bis zum 30. März können auf der
Beteiligungsplattform noch Vorschläge eingereicht und Texte
bearbeitet werden. Die Abstimmung über die eingereichten
Vorschläge läuft bis zum 4. April, 7 Uhr.
In der nächsten Sitzung: Online-Beteiligung und
Handlungsempfehlungen
An diesem Tag, dem 4. April, wird es in der kommenden
Projektgruppensitzung dann um die Ergebnisse aus der
Beteiligungsplattform gehen. Für die Projektgruppe steht an
diesem Tag viel auf dem Programm: Ebenso wie um
Adhocracy-Ergebnisse wird es in dieser letzten Sitzung vor dem
Zwischenbericht nämlich auch um die Handlungsempfehlungen
gehen, die die Projektgruppe im Zwischenbericht vorlegen will.