25. Februar 2011
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Nach dem Ergebnis der rechtlichen Prüfung und dem
grünen Licht aus dem Ältestenrat des Bundestages tagte am
Folgetag die Projektgruppe Urheberrecht. Gleich zu Beginn der
Sitzung diskutierten die Mitglieder darüber, welche Texte sie
veröffentlichen möchten. Die Mehrheit der Mitglieder
sprach sich dafür aus, künftig nur durch die
Projektgruppe abgestimmte Texte freizugeben, nicht jedoch bereits
als Sondervoten identifizierte Passagen oder Entwürfe
einzelner Fraktionen oder Mitglieder. Ein Mitglied bezeichnete die
Projektgruppe in diesem Zusammenhang als "Produktionsgemeinschaft"
von Texten, die ja nach Möglichkeit konsensual verabschiedet
werden sollen. So solle es auch für die zu
veröffentlichenden Papiere gehandhabt werden. Das
Veröffentlichen von Sondervoten in Adhocracy, so
befürchten einige Mitglieder, könne eine
unerwünschte Prozessdynamik in Gang setzen. Eine individuelle
Profilierung, so mehrere Mitglieder, solle vermieden werden, da
sonst kein Konsens mehr in der Projektgruppe herstellbar sei.
Allerdings stehe es jedem frei, unabhängig von der
Projektgruppe weitere Texte als Vorschläge zu
veröffentlichen.
Wie können die Ergebnisse eingebunden
werden?
Die Mitglieder diskutierten auch
darüber, wie die Ergebnisse der Beteiligung noch vor dem
Zwischenbericht in die Arbeit der Projektgruppe eingebunden werden
können. Durch den Termin des Zwischenberichts ist die Zeit
sehr knapp, für die verbleibende Textarbeit und das Einbinden
des Feedbacks aus Adhocracy bleiben nur wenige Wochen. Ein
Projektgruppenmitglied betonte den experimentellen Charakter und
sprach von einem Prozess der laufenden Überarbeitung. Die
Projektgruppe einigte sich auf mehrere abgestimmte Texte, die auf
der Beteiligungsplattform eingestellt werden. Dazu gehören
auch einige Papiere, zu denen im weiteren Verlauf der Sitzung noch
inhaltliche Diskussionen stattfanden.
Schrankenregelung und Fair Use: weiterer
Beratungsbedarf
Beim Text "Schrankenregelung"
für das Kapitel 1 gab es etwa noch Beratungsbedarf zum Thema
Fair Use. Der Begriff Fair Use ("angemessene Verwendung")
bezieht sich auf eine Regelung im US-Recht. Demnach ist –
vereinfacht gesagt – die Verwendung von urheberrechtlich
geschütztem Material in neuen, nichtkommerziellen
Nutzungsformen unter bestimmten Umständen zulässig. Der
Projektgruppe lag dazu ein erster Textentwurf vor. Die Mitglieder
einigten sich darauf, die Situation zunächst rein beschreibend
darzustellen. Dargelegt werden soll, wo Fair Use einerseits und die
Schrankenregelung andererseits ihre Stärken und Schwächen
haben. Was die Bewertung betrifft, zeigten sich einige
Projektgruppenmitglieder bezüglich des Nutzens für das
deutsche Urheberrecht skeptisch, da eine Fair-Use-Regelung
außerhalb des US-amerikanischen Kontextes in Deutschland zu
größerer Unsicherheit beim Konsumenten führen
könne. Fair Use sei nicht als Allheilmittel zu betrachten und
wälze viele Fragen auf die Gerichte ab. Dem gegenüber
argumentierten andere Mitglieder, dass die Debatte in Europa
offener geführt werden solle , da es die Konstellation mit der
Inhaltsindustrie auf der einen und den Nutzern auf der anderen
Seite so nicht mehr gebe. Die Projektgruppe verständigte sich
schließlich darauf, die unterschiedlichen Interessen der
Beteiligten genau zu benennen und zu beschreiben, in welchem
Zusammenhang diese mit dem Urheberrecht stehen. Über eine
mögliche grundsätzliche Flexibilisierung soll im Rahmen
der Handlungsempfehlungen weiter diskutiert werden. Für das
Papier sind an mehreren Stellen noch Änderungen geplant. Nach
der Einarbeitung und erneuten Absprache in der Projektgruppe soll
es auf Adhocracy bereitgestellt werden.
Creative Commons – noch einmal auf die
Tagesordnung
Auch den Text zur Privatkopie konnte die
Projektgruppe weitgehend beraten und abschließen; dieser Text
wird ebenfalls in Adhocracy zur Verfügung gestellt. Ein Text
zum Thema Creative Commons konnte dagegen noch nicht
abschließend beraten werden. Er wird bei der nächsten
Sitzung der Projektgruppe am 18. März wieder auf die
Tagesordnung gesetzt.