21. Januar 2011
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Bildagentur-online/ Theissen
"Das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft:
Bestandsaufnahme sowie technische, soziale und wirtschaftliche
Herausforderungen" – so lautet die Überschrift des
ersten Themenkomplexes aus dem Arbeitsprogramm der Projektgruppe.
Für die Projektgruppensitzung hatten mehrere Mitglieder
Textvorschläge vorgelegt, etwa zum Thema Schutzdauer von
kreativen Werken und dem Bereich Open Access.
Querschnittsthema Open Access
Beim so
genannten Open Access geht es um die Verbesserung des Zugangs zu
wissenschaftlichem Material im Internet. "Durch einen weltweit
freien Zugriff auf wissenschaftliche Veröffentlichungen wird
eine Effektivitätssteigerung in den Wissenschaften erwartet",
schreibt die Projektgruppe in dem entsprechenden Abschnitt, der in
der Projektgruppensitzung beschlossen wurde. Mehrere Mitglieder
knüpften ihre Zustimmung allerdings an die Maßgabe, dass
das Thema Open Access noch in einer weiteren Projektgruppe
behandelt werden sollte, etwa in der noch einzusetzenden
Projektgruppe "Bildung und Forschung".
Sondervotum zum Thema Schutzdauer
Bei den
Fragen der Schutzdauer zeichnete sich ab, dass der
Kommissionsbericht an dieser Stelle ein so genanntes Minderheiten-
oder Sondervotum enthalten könnte. Das ist in vorzugsweise
einstimmigen Enquete-Berichten dann der Fall, wenn zu einem Thema
keine Einigung erzielt werden kann, sich also nicht alle
Beteiligten auf eine Formulierung einigen können. Der Bericht
dokumentiert in solchen Fällen den Dissens, indem der
mehrheitlichen Auffassung eine alternative Formulierung
gegenübergestellt wird, die in diesem Fall durch die Fraktion
Die Linke. vorgelegt wurde.
Diskussion über den Begriff des geistigen
Eigentums
Auch über den Textentwurf zum Begriff
des geistigen Eigentums konnte keine Einigung erzielt werden. Der
Entwurf sei in sich noch nicht konsistent, monierten einige
Projektgruppenmitglieder, und diskutierten Möglichkeiten, wie
möglichst schnell eine gemeinsame Fassung erarbeitet werden
könne. In diesem Zusammenhang entspann sich eine kurze
grundsätzliche Diskussion über den Begriff des "geistigen
Eigentums". Denn, so einige Projektgruppenmitglieder, es gehe hier
nicht nur um die Definition und das dahinterstehende Prinzip,
sondern auch darum, ob man den Begriff selbst überhaupt
verwenden wolle.
Schließlich erklärten sich mehrere
Projektgruppenmitglieder bereit, den Text gemeinsam zu
überarbeiten, um ihn der Projektgruppe in der nächsten
Sitzung erneut vorzulegen. Zwei weitere Mitglieder
verständigten sich außerdem über
Formulierungsdetails in einem weiteren diskutierten Text zum Thema
Lizenzverträge. Die Projektgruppe trifft sich das nächste
Mal am 28. Februar 2011.