11. Februar 2011
Die Projektgruppe hat sich in ihrer Sitzung am 11. Februar
dafür entschieden, für den dritten und
abschließenden Teil ihres Arbeitsprogramms eine neue
Arbeitsmethode auszuprobieren. Damit will die Projektgruppe ihr
Arbeitstempo weiter erhöhen.
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Für den dritten Themenkomplex des Arbeitsprogramms will die
Projektgruppe Urheberrecht eine neue Arbeitsmethode ausprobieren.
Dazu wurden die zwölf Einzelaspekte des dritten
Themenkomplexes unter den Fraktionen aufgeteilt. Jede Fraktion
erklärte sich für einen oder mehrere Bereiche
zuständig, zu dem sie einen Textentwurf liefert. In diesen
Basistext können dann die anderen Fraktionen zusätzliche
oder abweichende Aspekte einarbeiten und gegenseitig abgleichen.
Die Projektgruppenmitglieder einigten sich auf die Verteilung im
Einzelnen und verabredeten, bis Ende Februar die Entwürfe
für die einzelnen Aspekte des dritten Teils
einzureichen.
Handlungsempfehlungen für den
Zwischenbericht
Damit ist Bewegung in den Zeitplan
der Projektgruppe gekommen: Mit dem neuen Verfahren will die
Projektgruppe ihr Arbeitstempo erhöhen –
schließlich will sie im Zwischenbericht Handlungsempfehlungen
vorlegen können. Entwürfe für Handlungsempfehlungen
zum ersten Themenkomplex liegen bereits vor. Empfehlungen zu den
Teilen zwei und drei sollen folgen. Denn die Projektgruppe
würde nach Möglichkeit bereits zum Zwischenbericht
Handlungsempfehlungen zu allen Themenkomplexen liefern
wollen.
Neu aufgerollt: Wert und Wertschätzung von
Kreativität
Anschließend stieg die
Projektgruppe in die Textarbeit zum ersten Themenkomplex ein. Auf
der Grundlage des bislang insgesamt 33 Seiten umfassenden
Arbeitspapiers diskutierten die Mitglieder zum Beispiel Details zum
Thema „Private Lizenzverträge im Bereich digitaler
Informationsgüter“. Zum ersten Textentwurf dieses
Kapitels hatten zwei Projektgruppenmitglieder eine gekürzte
Fassung vorgelegt, die von den anderen Mitgliedern noch um Details
wie Konkretisierungen oder Fußnoten erweitert wurde. Im
Abschnitt „Wert und Wertschätzung von Kreativität
in der digitalen Welt“ lagen dagegen zwei teils sehr
gegensätzliche Abschnitte vor. Um die Diskussion der offenen
Punkte in diesem Abschnitt schneller zum Ziel zu bringen,
erklärte sich ein Kommissionsmitglied bereit, dieses Thema
noch einmal neu aufzurollen und die konträren Positionen
einzuarbeiten. Der Entwurf soll bis zur nächsten Sitzung
vorliegen. Bereits in der vorigen Sitzung am 28. Januar hatte die
Projektgruppe den Punkt „Verfassungsmäßiger
Rahmen“ andiskutiert. Dazu haben die Fraktionen in
Vorbereitung auf die Sitzung einige Alternativvorschläge
eingereicht, womit der Punkt weitgehend fertiggestellt ist.
Neue Teilbereiche der
Öffentlichkeit
Für den Abschnitt
„Neue Regelungsansätze im Urheberrecht“ haben zwei
Mitglieder der Projektgruppe einen Textentwurf vorgelegt. Dabei
geht es um die Frage, welche konzeptionellen Veränderungen des
Immaterialgüterrechts notwendig seien, um den neuen
Herausforderungen der Wissensgesellschaft Rechnung zu tragen. Die
Autoren stellen im Text verschiedene Ansätze gegenüber.
Hervorgehoben wird unter anderem die Beobachtung, dass sich im Netz
neue Teilbereiche von Öffentlichkeit herausgebildet haben, die
subjektiv als privat empfunden werden, juristisch jedoch nach wie
vor dem Bereich der Öffentlichkeit zugerechnet werden. Eine
mögliche Überlegung sei es daher, stärker zwischen
kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzungen zu unterscheiden
statt zwischen „privat“ und
„öffentlich“. Abgesehen von kleineren
Ergänzungen, die in den Text eingearbeitet wurden, fand der
Beitrag die Zustimmung der Projektgruppe. Damit ist auch dieser
Abschnitt vorerst abgeschlossen.
Geplant für die nächste Sitzung:
Schrankenregelungen und Creative Commons
Die
eigentlich geplante Behandlung von zwei Textentwürfen für
das erste Kapitel wurde auf die nächste Sitzung verschoben: zu
den Themen „Schrankenregelungen“ und „Neue
Geschäfts- und Lizenzmodelle auf der Basis des geltenden
Urheberrechts (Creative Commons etc.)“. Die Entwürfe zu
diesen Themen konnten nicht rechtzeitig fertiggestellt werden. Die
gemeinsame Arbeitsgruppe der Fraktionen wird bis zum nächsten
Treffen der Projektgruppe am 25. Februar dazu noch mehrmals
zusammenkommen. Auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung
sollen auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum Thema
„Begriff des geistigen Eigentums“ gesetzt werden.