18. März 2011
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Zunächst stand Textarbeit auf der Tagesordnung der
Projektgruppensitzung Urheberrecht. In mehreren Abschnitten des
Arbeitstextes leistete die Projektgruppe Detailarbeit und ging
passagenweise strittige Textteile durch. An vielen Stellen konnten
sich die Mitglieder auf Kompromisse einigen. Zu den Texten
"Creative Commons" und "Wert und Wertschätzung von
Kreativität in der digitalen Welt" wollen einige
Projektgruppenmitglieder zur nächsten Sitzung allerdings noch
ergänzende Absätze liefern. Damit steht die Projektgruppe
kurz vor der Fertigstellung des gesamten Themenkomplexes I.
Begriff "geistiges Eigentum"
Kurz, aber kontrovers diskutieren die Mitglieder den Begriff des
"geistigen Eigentums". Zu diesem Thema hatte sich eine eigene
Arbeitsgruppe mehrmals getroffen und der Projektgruppe einen
mehrseitigen Text vorgelegt. Strittig blieb am Ende die Frage,
welchen Begriff die Projektgruppe verwenden will. Ein Textvorschlag
sah die Vermeidung des Begriffs "geistiges Urheberrecht" vor. Hier
empfehlen die Autoren der Passage, stattdessen den Begriff
"Immaterialgüterrechte" zu verwenden. Hingewiesen wird in
diesem Zusammenhang auch auf die Begriffe Informationsgüter
und Kreativgüter. Im Alternativvorschlag werden dagegen
die unterschiedlichen Begrifflichkeiten zwar genannt, allerdings
wird darauf hingewiesen, dass die WIPO, die EU, die Bundesregierung
und das Bundesverfassungsgericht vom "geistigen Eigentum" sprechen.
Die Projektgruppe konnte in der Diskussion zu keiner Einigung
kommen. Ein Projektgruppenmitglied erklärte sich jedoch
bereit, zur nächsten Sitzung einen weiteren
Formulierungsvorschlag vorzulegen. Sollte dieser Vorschlag keine
Mehrheit finden, müsste die Gesamtenquete über die
unterschiedlichen Textvorschläge abstimmen. Das gilt ganz
grundsätzlich auch für andere Passagen, bei der die
Projektgruppen zu keinem Konsens kommen.
Zeitplan für die Online-Beteiligung
Anschließend ging es um den Zeitplan für die
Online-Bürgerbeteiligung. Da die Projektgruppe am 25.
März letztmalig vor dem Zwischenbericht tagt, sind die Fristen
für das Einbringen und Bearbeiten von Vorschlägen auf
Adhocracy sehr knapp bemessen. Damit ist aber gewährleistet,
dass sich die Projektgruppe noch gemeinsam mit den Ergebnissen
befassen kann.
"Anwälte des 18. Sachverständigen"
Die Projektgruppe sichtete kurz das bisherige Geschehen auf der
Plattform und benannte außerdem zwei Mitglieder, die die
Eingaben der Bürgerinnen und Bürger auf Adhocracy bis zur
nächsten Sitzung im Blick behalten. Gewissermaßen als
"Anwälte des 18. Sachverständigen" sollen die beiden
Mitglieder möglichst unabhängig die Beteiligung auf der
Plattform verfolgen und die Ergebnisse in die Projektgruppe
tragen.
Die Projektgruppe verständigte sich darauf, im Anschluss an
die Sitzung weitere abgestimmte Papiere auf Adhocracy zur
Verfügung zu stellen, nämlich zum Themenkomplex
Schrankenregelungen, darunter den Bereichen Fair-use,
Wissenschaftsschranke und die nicht-kommerzielle, private
Bearbeitung.
Handlungsempfehlungen für den
Zwischenbericht
Zu allen Papieren konnte die interessierte Öffentlichkeit bis
zum 21. März 2011, 18 Uhr, Vorschläge einreichen und
Texte kommentieren. Danach begann die Abstimmungsphase, die am 24.
März 2011 um 18 Uhr endete. Mit den Ergebnissen will sich die
Projektgruppe in ihrer kommenden Sitzung am 25. März befassen.
Auf der Tagesordnung stehen an diesem Tag auch die
Handlungsempfehlungen, die die Projektgruppe für den
Zwischenbericht formulieren will.