Mit dem Stimmzettel landet die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler zunächst in der Urne ihres Wahllokals. Welchen Weg nimmt nun die Stimme, bis noch am Wahlabend ein Ergebnis ermittelt werden kann, welche Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten und welche Parteien über ihre Landeslisten mit wie vielen Abgeordneten in den Bundestag einziehen?
Sofort nach dem Ende der Wahlhandlung öffnet der Wahlvorstand im Wahllokal die Urne mit den Stimmzetteln. Die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer des Wahlvorstandes stellen die Zahl der abgegebenen Stimmzettel fest und gleichen das Zählergebnis mit den Stimmabgabevermerken im Wählerverzeichnis und den Wahlscheinen ab.
Anschließend werden die Stimmzettel in verschiedenen Arbeitsgängen je nach Stimmabgabe bei der Erst- und Zweitstimme sortiert und gezählt. Dabei werden auch die ungültigen Stimmen festgehalten. Auf welche Weise und in welcher Reihenfolge dies stattzufinden hat, ist in der Bundeswahlordnung (Paragraf 68 und folgende) vorgegeben.
Ist das Wahlergebnis festgestellt, meldet der Wahlvorstand eines Wahllokals auf schnellstem Wege, in der Regel telefonisch, die Zahlen der Gemeinde, in dem der Wahlbezirk liegt. Die Gemeinde sammelt alle Ergebnisse ihrer Wahlbezirke, fasst sie zusammen und meldet das Ergebnis dem oder der Leiterin eines der 299 Wahlkreise der Bundesrepublik.
Der Kreiswahlleiter bzw. die Kreiswahlleiterin ermittelt nun das vorläufige Wahlergebnis im Wahlkreis samt den Stimmen aus Briefwahlen und meldet es an den Landeswahlleiter bzw. die Landeswahlleiterin. Er oder sie gibt dabei an, welcher Bewerberinnen und Bewerber des Wahlkreises als gewählt gelten können. Der Landeswahlleiter bzw. die Landeswahlleiterin meldet dem Bundeswahlleiter sofort nach Eingang fortlaufend die Ergebnisse der Wahlkreise weiter.
Die Landeswahlleiter und -leiterinnen ermitteln aus den Schnellmeldungen der Wahlkreise auch das zahlenmäßige Wahlergebnis im Lande und geben es an den Bundeswahlleiter weiter. Der Bundeswahlleiter errechnet daraus das Ergebnis für das gesamte Wahlgebiet.
Da den Wahlleiterinnen und Wahlleiterin die Niederschriften aus den einzelnen Wahllokalen, Gemeinden und Wahlkreisen zur Überprüfung noch nicht vorliegen, geben sie ein vorläufiges Ergebnis bekannt. Noch in der Wahlnacht verkündet der Bundeswahlleiter das vorläufige Wahlergebnis mit der voraussichtlichen Sitzverteilung im Parlament.
Etwa drei Wochen nach der Wahl stellen die Wahlausschüsse der Länder ihre Wahlergebnisse offiziell fest, es kann dabei zu Korrekturen von eventuellen Rechenfehlern kommen. Schließlich stellt auch der Bundeswahlausschuss das so genannte endgültige amtliche Ergebnis fest.
Rund drei Viertel der rund 62 Millionen wahlberechtigten Deutschen haben im Wahllokal oder per Brief über die neue Volksvertretung entschieden, darüber, welche Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten in den Bundestag einziehen und welche Parteien in welcher Stärke vertreten sein sollen. Der Bundestag kann sich nun konstituieren.
Die gezählten Stimmzettel werden geordnet und gebunden, wie es in der Bundeswahlordnung vorgeschrieben ist: nach Wahlkreisbewerberinnen und -bewerbern, nach Stimmzetteln, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben wurde, und nach ungekennzeichneten Stimmzellen.
In Umschläge verpackt und versiegelt werden sie der Gemeinde übergeben, die sie so lange aufbewahrt, bis sie zur Vernichtung von den Landeswahlleiterinnen bzw. Landeswahlleitern freigegeben werden, spätestens bis 60 Tage vor der nächsten Bundestagswahl. Die Kreuzchen auf dem Wahlzettel sind schon längst Realität geworden, sie haben die politischen Verhältnisse im Lande mitbestimmt.