Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 6. Parlament und Regierung > 6.10 Koalitionsvereinbarungen und Koalitionsausschüsse
Stand: 31.3.2010
Koalitionspartner treffen in Vorbereitung der Bildung einer Regierungskoalition Vereinbarungen, in denen die Bedingungen ihrer zukünftigen Zusammenarbeit festgelegt werden. Solche Koalitionsvereinbarungen enthalten die personellen und sachlichen Bedingungen der Parteien bzw. Fraktionen, unter denen die Koalitionspartner bereit sind zur Regierungsbildung sowie zur parlamentarischen Unterstützung dieser gemeinsam getragenen Regierung. Vereinbarungsformen können sein:
In dem Maße, in dem Koalitionsvereinbarungen einen schriftlich fixierten Charakter angenommen haben, ergab sich auch die Notwendigkeit, ein Gremium zu schaffen, das die Einhaltung der Absprachen garantieren und überwachen sollte. In der Bundesrepublik war erstmals nach dem Vorbild aus den Weimarer Jahren im Koalitionsvertrag von 1961 die Einsetzung eines „Koalitionsausschusses“ vorgesehen. Dieser ist ein dem Bundeskabinett und den jeweiligen Mehrheitsfraktionen vorgeschaltetes Koordinationsgremium.
Wahl- periode | Stand | Koalition | Koalitionsvertrag | Koalitionsausschuss |
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12. WP 1990–1994 | Beginn der WP | CDU/CSU, FDP | Detaillierte Koalitionsvereinbarungen. | Offiziell nicht vorgesehen; Entwicklung der „Koalitionsrunde“ zu einem informellen Entscheidungsorgan mit umfassenden Kompetenzen; Einsetzung von „Koalitionsarbeitsgruppen“. |
13. WP | November 1994 | CDU/CSU, FDP | Detaillierte Koalitionsvereinbarung „Das vereinte Deutschland zukunftsfähig machen“1:
| Offiziell nicht vorgesehen; Fortsetzung der seit 1982 entwickelten Praxis mit „Koalitionsrunde“ und „Koalitionsarbeitsgruppen“ |
14. WP 1998–2002 | 20.10.1998 | SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN | Koalitionsvereinbarung „Aufbruch und Erneuerung – Deutschlands Weg ins 21. Jahrhundert“2:
| Koalitionsausschuss aus je acht Mitgliedern pro Koalitionspartner ist ausdrücklich vorgesehen, der Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung beraten und in Konfliktfällen Konsens herbeiführen soll. |
15. WP 2002–2005 | 16.10.2002 | SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN | Koalitionsvertrag „Erneuerung – Gerechtigkeit – Nachhaltigkeit. Für ein wirtschaftlich starkes, soziales und ökologisches Deutschland. Für eine lebendige Demokratie“.
| Monatlich tagender Koalitionsausschuss aus je acht Mitgliedern pro Koalitionspartner ist ausdrücklich vorgesehen, der darüber hinaus Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung beraten und in Konfliktfällen Konsens herbeiführen soll. |
16. WP 2005–2009 | 11.11.2005 | CDU/CSU, SPD | Koalitionsvertrag „Gemeinsam für Deutschland – mit Mut und Menschlichkeit“. A Präambel B Handlungsfelder
C Arbeitsweise der Koalition
Anlage 1: Erste inhaltliche Vereinbarung vom 10.10.2005 Anlage 2: Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe zur Föderalismusreform | Mindestens einmal pro Monat tagender Koalitionsausschuss, der die Arbeit in Parlament und Regierung zu Sach-, Personal-, und Verfahrensfragen abstimmt und Konsens herbeiführen soll. Mitglieder sind die Kanzlerin, der Vizekanzler, die Fraktionsvorsitzenden, der Landesgruppenchef der CSU, die Parteivorsitzenden und die Generalsekretäre der Koalitionsparteien. |
17. WP 2009– | 26.10.2009 | CDU/CSU, FDP | Koalitionsvertrag „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.“ Präambel I. Wohlstand für Alle. Durch nachhaltiges Wirtschaften 1. Wachstum und Aufschwung 1.1 Motivation und Entlastung 2. Generationengerechte Finanzen 3. Arbeitschancen für alle 3.1 Arbeitsmarkt 4. Nachhaltiges Wirtschaften und Klimaschutz 4.1 Mittelstand 5. Faire Regeln für die Weltwirtschaft 6. Deutsche Einheit II. Bildungsrepublik Deutschland. Durch gute Bildung und starke Forschung 1. Bildung 1.1. Bildungsbündnisse vor Ort 2. Wissenschaft und Forschung III. Sozialer Fortschritt. Durch Zusammenhalt und Solidarität 1. Ehe, Familie und Kinder 2. Jugendliche 3. Senioren 4. Gleichstellung 5. Integration und Zuwanderung 6. Ehrenamt 7. Soziale Hilfe und Sozialversicherungen 7.1 Arbeitslosenversicherung und Bundesagentur für Arbeit 8. Rente 9. Gesundheit und Pflege 9.1 Gesundheit 10. Religion, Geschichte und Kultur; Sport IV. Freiheit und Sicherheit. Durch Bürgerrechte und starken Staat 1. Innere Sicherheit und Bürgerrechte 2. Informations- und Mediengesellschaft 3. Datenschutz 4. Rechtspolitik 5. Moderner Staat V. Sicherer Frieden. Durch Partnerschaft und Verantwortung in Europa und der Welt 1. Deutschland in Europa 2. Wertegebundene und interessengeleitete Außenpolitik 3. Deutschland in internationaler Verantwortung 4. Internationale Einsätze und Instrumente deutscher Sicherheitspolitik 5. Leistungsstarke und moderne Bundeswehr 6. Menschenrechte schützen – Rechtsstaatlichkeit fördern 7. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik 8. Entwicklungszusammenarbeit VI. Arbeitsweise der Koalition | Die Koalitionspartner treffen sich regelmäßig zu Beginn einer jeden Sitzungswoche zu Koalitionsgesprächen im Koalitionsausschuss. Darüber hinaus tritt er auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen. Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen, und führt in Konfliktfällen Konsens herbei. Ihm gehören an die Parteivorsitzenden, die Fraktionsvorsitzenden, die Generalsekretäre, die 1. Parlamentarischen Geschäftsführer, der Chef des Bundeskanzleramtes, der Bundesfinanzminister und ein weiteres von der FDP zu benennendes Mitglied. |
1 Quelle: Gudrun Heinrich, Koalitionsverhandlungen und Regierungsbildung auf Bundesebene 1994 im Spiegel der Presse, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 26. Jg. 1995, H. 2, S. 193–204, besonders S. 200 f.
2 Quelle: Kristin Bergmann, Regierungsbildung 1998. Dokumentation der Koalitionsverhandlungen, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen. 30. Jg. (1999), H. 2, S. 316–325.
Angaben für den Zeitraum bis 1900 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 6.10.