Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2011 > Bundesregierung will EU-Reformziele mit Nationalem Reformprogramm umsetzen
Zur Förderung der Beschäftigung will die Bundesregierung die Erwerbstätigenquote für Frauen und Männer im Alter von 20 bis 64 Jahren bis zum Jahr 2020 auf 77 Prozent erhöhen. 2009 hatte diese Quote 74,8 Prozent betragen. Außerdem soll die Erwerbstätigenquote bei Älteren (55- bis 64-jährige) auf 60 Prozent steigen. Zur stärkeren Einbeziehung Älterer in den Arbeitsmarkt sei die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre bis 2029 beschlossen worden. Damit werde es zu einer Erhöhung des Umfangs der Erwerbsbevölkerung um 2,6 Millionen Personen kommen. Ein ”großes Potenzial zur Deckung des Fachkräftebedarfs“ sieht die Bundesregierung auch bei Frauen, von denen 5,6 Millionen im erwerbsfähigen Alter nicht berufstätig seien. Daher soll die Erwerbstätigenquote bei Frauen auf 73 Prozent bis 2020 gesteigert werden.
Das Investitionsvolumen für Forschung und Entwicklung (FuE) soll auf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gesteigert werden. ”Deutschland ist auf einem guten Weg, das Drei-Prozent-Ziel zu erreichen: Die FuE-Quote ist zuletzt kontinuierlich gestiegen“,
freut sich die Bundesregierung und verweist auf Schätzungen für 2009, die von einer bei 2,8 Prozent liegenden FuE-Quote ausgehen. 2008 habe diese Quote noch bei 2,68 Prozent gelegen.
Während die EU die Senkung von Treibhausgasemissionen um 20 Prozent bis 2020 anstrebt, bekräftigt die Bundesregierung ihr nationales Ziel, die Treibhausgase bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. 2009 sei bereits gegenüber 1990 eine Minderung der Treibhausgase um 26,4 Prozent erzielt worden.
Zur Verbesserung des Bildungsniveaus schreibt die Bundesregierung, Bund und Länder würden anstreben, ”den Anteil der frühen Schulabgänger ohne Sekundarstufe-II-Abschluss, die sich nicht in (Aus-)Bildung befinden und in den letzten 4 Wochen nicht an non-formalen Bildungsveranstaltungen teilgenommen haben, auf weniger als zehn Prozent der 18- bis 24-jährigen zu verringern“. 2009 habe der Stand 11,1 Prozent betragen.
Langzeitarbeitslosigkeit sei ein wesentlicher Bestimmungsgrund für Armut und soziale Ausgrenzung, heißt es zum 5. EU-Ziel. Daher solle die Anzahl langzeitarbeitsloser Personen bis 2020 um 20 Prozent reduziert werden. Das wären 330.000 Langezeitarbeitslose weniger als bisher.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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