Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 4. Präsidium und Ältestenrat > 4.5 Kommissionen des Ältestenrates
Stand: 31.3.2010
Der Ältestenrat setzt zur Vorbereitung seiner Beschlüsse gemäß § 6 der Geschäftsordnung des Bundestages „ständige Unterausschüsse“ ein, die seit 1980 „Kommissionen“ genannt werden. Die Anzahl und genaue Bezeichnung der Kommissionen und die Namen ihrer Vorsitzenden gehen aus der folgenden Aufstellung hervor.
Keine Kommission des Ältestenrates war die von 1976 bis 1995 bestehende „Kunstkommission“ des Deutschen Bundestages. Auch der als Beratungsgremium des Bundestagspräsidenten im November 1990 auf Empfehlung des „Informations- und Beratungsgremiums Neubauten Deutscher Bundestage“ eingerichtete "Kunstbeirat des Deutschen Bundestages" ist keine Kommission des Ältestenrates1.
Die während der 13. Wahlperiode am 9. Oktober 1995 konstituierte „Reformkommission zur Größe des Deutschen Bundestages“ war ebenfalls keine Kommission des Ältestenrates, sondern eine Kommission „sui generis“; ihr Vorsitzender war Vizepräsident Hans-Ulrich Klose (SPD).
Neben den genannten Gremien und Kommissionen des Ältestenrates gibt es schließlich das „Gremium des Ältestenrates für den Haushalt (Einzelplan 02)“, das den Bundestagspräsidenten bei Haushaltsfragen berät, die den Bundestag und seine Verwaltung betreffen.
1 Andreas Kaernbach, Kunstsammlung, Kunstkommission und Kunstbeirat des Deutschen Bundestages, in: Ausgewählt. Arbeiten auf Papier aus der Sammlung des Deutschen Bundestages [Katalog der Ausstellung in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland], Bonn 1999, S. 98–100.
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 4.6.