Deutschland ist zum Zielgebiet des islamistischen Terrorismus geworden. Spätestens nach den gescheiterten Kofferbombenanschlägen im Sommer 2006 dürfte daran niemand mehr zweifeln. Ein Terror, der weltweit agiert, ganz bewusst sogenannte „weiche” Ziele angreift und „scheinbar” aus dem Nichts entsteht — das sind Merkmale, welche das Ausmaß der Bedrohung, aber auch die Herausforderung für die Sicherheitsbehörden beschreiben.
Sicherheitspolitik muss deshalb den Behörden all die Instrumente an die Hand geben, die notwendig sind, um Anschläge zu verhindern, ohne dabei die Verhältnismäßigkeit aus den Augen zu verlieren. Was notwendig ist, wird mehr als deutlich, wenn man Terroranschläge, Anschlagsversuche oder das Täterverhalten analysiert. Da steht an erster Stelle die zunehmende Bedeutung des Internets. Gleichgültig ob es darum geht, Personen für die Terrorszene anzuwerben, sie zu fanatisieren, Bauanleitungen für Bomben abzubilden oder Anschlagsziele vorzugeben, fast immer läuft dies über das Internet ab. Experten bezeichnen das Internet in diesem Zusammenhang als „Universität des Dschihad”.
Mit diesem Wissen ist es unverzichtbar, den Sicherheitsbehörden das Instrument der Onlinedurchsuchung an die Hand zu geben. Insbesondere das BKA wird diese Befugnis benötigen, wenn es seinen Auftrag zur Gefahrenabwehr gegen den internationalen Terrorismus (den es ja mit der Föderalismusreform erhalten hat) erfüllen will. Neben der Informationsgewinnung ist es für die Sicherheitsbehörden genauso unverzichtbar, sich über Erkenntnisse schnell und zielgenau auszutauschen. Hier hat die große Koalition mit der Antiterrordatei einen großen Schritt getan. Das Vertrauen der Bürger in die Arbeit und die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden ist zu Recht sehr groß. Deshalb darf Gesetzgebung nicht dazu führen, dass wir die Sicherheitsbehörden künstlich unwissend lassen oder gar ihre Zusammenarbeit erschweren.
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Text: Peter Müller
Aktualisiert am 30. Juni 2008
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