Deutschland gehört zu den sichersten Ländern der Welt und ist doch zugleich auch Zielland des internationalen, besonders des islamistischen Terrorismus. Dank der guten Arbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder konnten bislang schwere Anschläge in Deutschland verhindert werden. Die deutsche Sicherheitsarchitektur hat sich bewährt. Damit dies so bleibt, bedarf es der kontinuierlichen Anpassung und Verbesserung, um mit der ständig sich ändernden Sicherheitslage Schritt halten zu können. Dabei gilt es stets, die Bedrohung im Blick zu halten und trotzdem immer mit Augenmaß zu handeln. Es gilt jederzeit, Freiheit und Sicherheit in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander zu halten.
Wir haben die Rechtsgrundlage für eine gemeinsame Antiterrordatei der Sicherheitsbehörden als sogenannte Indexdatei geschaffen. Dabei sitzen die an der Bekämpfung des islamistischen Terrors beteiligten Behörden an einem Tisch. Ein gut funktionierender Informationsaustausch ist eine wichtige Voraussetzung im erfolgreichen Kampf gegen Terrorismus. In Reisepässen soll als weiteres biometrisches Merkmal der Fingerabdruck eingeführt werden. Diese Maßnahme dient jedoch ausschließlich der Personenerkennung und schafft somit auch mehr Sicherheit.
Wie im Koalitionsvertrag und auch durch die Föderalismusreform festgelegt, werden wir die Rechtsgrundlage für Präventivbefugnisse schaffen, die das Bundeskriminalamt zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus dringend benötigt. Dabei werden wir ein besonderes Augenmerk auf rechtsstaatliche Verfahrenssicherungen haben. Geboten ist es, den Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr von Gefahren auf See und aus der Luft zu ermöglichen. Ein weitergehender Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist nicht erforderlich. Es gibt keine Veranlassung, die im Grundgesetz festgelegte und über Jahrzehnte bewährte Trennung von äußerer und innerer Sicherheit aufzugeben.
E-Mail: fritz-rudolf.koerper@bundestag.de
Website: www.koerperspd.de
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Text: Peter Müller
Aktualisiert am 30. Juni 2008