Seit den Anschlägen auf das World Trade Center am 11.9.2001 wurden über 100 neue Gesetze auf diesem Gebiet verabschiedet. Erfolge dieser Maßnahmen lassen sich statistisch nicht belegen, ein umfassender Bericht dazu wurde nie vorgelegt. Der Schwerpunkt der Aufmerksamkeit wird von der Strafverfolgung immer stärker auf die Gefahrenabwehr gelegt. Das ist verbunden damit, dass dort noch weitergehende Maßnahmen unter Geringschätzung der rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitshürde für möglich gehalten werden, als dies bei der Strafverfolgung unter Beachtung der Unschuldsvermutung der Fall wäre. Immer mehr geht es um das verdachtslose Sammeln, Speichern und Abgleichen von möglichst vielen Daten. Jeder Bürger steht unter Generalverdacht.
Die bloße Masse an Daten wird schon als Sicherheitsgewinn begriffen. Keine der vorgeschlagenen Maßnahmen hätte die Terroranschläge in New York, London oder Madrid oder den versuchten Kofferbombenanschlag verhindert. Der aktuell eingeschlagene Weg führt weg von dem traditionellen Rechtsstaat, der das Recht des Bürgers auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung als ebenbürtiges Grundrecht begreift. Wir sind auf dem Weg zu einem Präventionsstaat, der auf allgegenwärtige Überwachung setzt.
Gegen die konkret verdächtigen Organisationen des islamistischen Terrorismus wird dabei eine unverständliche Zurückhaltung geübt. Terrorpropaganda über Satellitenfernsehen und Internet wird nicht ausreichend konsequent unterbunden, die terrornahen Organisationen können in Deutschland weiterhin Geld sammeln und Deutschland als Ruheraum nutzen. Deutschland sollte seine Kraft für die konkreten Bedrohungen bündeln, anstatt einem Überwachungswahn zu verfallen.
E-Mail: gisela.piltz@bundestag.de
Website: www.gisela-piltz.de
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Text: Peter Müller
Aktualisiert am 30. Juni 2008