Reichstage waren ursprünglich Zusammenkünfte
des Königs mit seinen (adligen) Gefolgsleuten. Ort, Zweck
und Zusammensetzung änderten
sich im Laufe der Geschichte immer
wieder. Seit 1489 bestand ein
Reichstag aus den Kurfürsten, den
Reichsfürsten und den Vertretern
der Reichsstädte. Die Tagesordnung
bestimmte der Kaiser. Es gab mitunter
zwei Reichstage in einem Jahr,
dann wieder jahrelang keinen einzigen.
Im 15. Jahrhundert tagte der
Reichstag an wechselnden Orten,
etwa Augsburg, Breslau oder Frankfurt. Von 1663 bis 1806 etablierte
sich der „Immerwährende Reichstag”
in Regensburg. An diesem
Reichstag nahmen die Spitzen von
Adel, Klerus und Städten kaum
noch selbst teil, sondern ließen sich
von Gesandten vertreten.
1866 ging der Begriff „Reichstag” auf das Parlament des Norddeutschen
Bundes über. Seine Zusammensetzung wurde nach dem
allgemeinen und gleichen Wahlrecht
bestimmt. Auch wichtige Akteure
der Frankfurter Nationalversammlung, die 1848/49 ohne direkte praktische Resonanz geblieben war, waren
seine Mitglieder und konnten mit Otto von Bismarck um politischen Einfluss ringen. Dieser war
freilich ein mächtiger Gegenspieler und die Rechte des Parlaments waren
nicht sehr ausgeprägt. Wie der Reichstag des Norddeutschen Bundes kam auch der Reichstag des
Deutschen Reiches nach 1871 zunächst im Palais Hardenberg in
Berlin unter. 1894 bekam der Reichstag am Königsplatz (heute: Platz der Republik) sein erstes eigenes Haus:
Der Reichstag war im Reichstagsgebäude angekommen.
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Erschienen am 24. September 2008