Die Bundeswehr wird zu Recht als „Parlamentsarmee” bezeichnet. Eine der wichtigsten Klammern zwischen Truppe und Bundestag stellt der Verteidigungsausschuss dar. Er hat seine Hand am Puls der Streitkräfte, begleitet sie im Alltag von Einsatz und Ausbildung und hat angesichts der aktuellen Herausforderungen und des laufenden Umbauprozesses der Bundeswehr zu einer EInsatzarmee ein großes Arbeitspensum auf dem Tisch. Damit die Sicherheit der sensiblen Materie gewährleistet wird, tagt er „geschlossen” - nur wenige dürfen an seinen vertraulichen Sitzungen teilnehmen.
Von seinem Sonderrecht machte der Verteidigungsausschuss gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode Gebrauch: sich gemäß Art. 45 a Abs. 2 GG in einen Untersuchungsausschuss zu verwandeln, um noch intensiver Vorgänge und Sachverhalte aufklären zu können. So wie jetzt die Zusammenhänge der Bombardierung von zwei Tanklastzügen im nordafghanischen Kundus und die damit einhergehende Informations- und Aufklärungspraxis von Bundeswehr und Bundesregierung. Und so tagen die Mitglieder nun mittwochs als Verteidigungsausschuss und donnerstags als Untersuchungsausschuss. Immer wieder geht es in den Sitzungen um den Afghanistaneinsatz. Zu Beginn jeder Sitzung des Verteidigungsausschusses steht ein Überblick über die aktuelle Lage der Auslandseinsätze - insbesondere in Afghanistan - auf der Tagesordnung.
Die Bundeswehr soll in ihrer inneren Struktur noch besser auf die Einsätze hin ausgerichtet werden. Und so wird sich der Ausschuss intensiv mit dem laufenden Umbau- und Transformationsprozess innerhalb der Truppe auseinandersetzen. Das ist Teil der Verantwortung, die der Bundestag für die Soldatinnen und Soldaten übernimmt und die sich auch in Anstrengungen für Ausbildung und Ausrüstung niederschlägt. Nachdrücklich setzte sich der Verteidigungsausschuss bereits in der letzten Wahlperiode für ein Traumazentrum für vom Einsatz zurückkehrende Soldaten ein; nun soll es realisiert werden.
Daneben darf die Bundeswehr im Inland nicht vernachlässigt werden. Schwierige Fragen sind hier zu beantworten. Etwa: Wie soll der Wehrdienst zukünftig organisiert werden angesichts der von der Regierung geplanten Verkürzung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate? Wie kann der Soldatenberuf insgesamt attraktiver gestaltet werden? Und damit zusammenhängend: Wie lassen sich sowohl der tägliche Dienst als auch die notwendigen Versetzungen familienfreundlicher gestalten? Weitere Arbeitsfelder haben mit den Stichworten „Kasernenmodernisierung im Westen” oder „Schaffung einer zentralen Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten im Auslandseinsatz” zu tun. Daneben stehen die jährlichen Haushaltsberatungen und der Jahresbericht des Wehrbeauftragten auf der Agenda des Ausschusses.
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Die Gremien des Deutschen Bundestages
Text: Gregor Mayntz
Erschienen am 25. März 2010