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Mit einer Reihe von Vorlagen zum Beamtenrecht befasst sich der Innenausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit sieben Sachverständigen am Montag, 18. März 2013. Die Sitzung unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) beginnt um 13 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert drei Stunden.
Die Anhörung wird am Montag, 18. März, ab 17.30 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Zum einen geht es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Professorenbesoldung des Bundes (17/12455). Die geplanten Änderungen gehen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 zurück. Vorgesehen ist, die Grundgehälter der Professoren der Besoldungsgruppen W2 und W3 anzuheben und zugleich "Erfahrungsstufen unter Beibehaltung der leistungsabhängigen Besoldungsbestandteile" einzuführen.
Bislang gewährte Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge sollen auf die Gehaltserhöhung angerechnet werden, wenn sie den Betrag übersteigen, um den das jeweilige Grundgehalt angehoben wird. Besondere Leistungsbezüge und Funktionsleistungsbezüge sollen dagegen nicht angerechnet werden. Der Familienzuschlag soll rückwirkend bis zum 1. August 2001 an Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften gezahlt werden.
Ein weiterer Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/12479) sieht vor, Beamten, Richtern und Soldaten, die auf eigenes Verlangen hin vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheiden, künftig einen Anspruch auf ein "Altersgeld" einzuräumen. Nach geltendem Recht setzt ein Anspruch auf Ruhegehalt voraus, dass bis zum Eintritt in den Ruhestand ein Dienstverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat bestanden hat. Wird das Dienstverhältnis vorzeitig aufgelöst, entfallen der Vorlage zufolge die darin begründeten Versorgungsansprüche. Dafür ist eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen.
Künftig sollen vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten statt der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem vormaligen Dienstherrn einen Anspruch auf die Gewährung von Altersgeld geltend machen können. Die Höhe des Anspruchs soll sich nach den zuletzt erhaltenen Bezügen und nach der geleisteten Dienstzeit bemessen. Er soll ruhen, bis der ehemalige Bundesbedienstete die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat.
Gegenstand der Anhörung ist schließlich auch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand von Bundesbeamten (17/12356). Die Familienpflegezeit, die für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes und die Beschäftigten der gewerblichen Wirtschaft bereits gilt, wird damit auf den Bamtenbereich übertragen.
Vorgesehen ist, dass Beamte, denen durch familienbedingte Teilzeit oder Beurlaubung Besoldungseinbußen entstehen, die sich auch nachteilig auf die Versorgungsbezüge auswirken, Lücken in der Versorgungsbiografie künftig besser ausgleichen können, indem sie einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Dienstzeit erhalten. (vom/12.03.2013)
Zeit: Montag, 18. März 2013, 13 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums im Sekretariat des Ausschusses anmelden (E-Mail: innenausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.