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Bei der·Bundestagswahl am Sonntag, 22. September, können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Wie Bundeswahlleiter Roderich Egeler am Mittwoch, 14. August 2013, mitgeteilt hat, werden die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) ausgegeben.
Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen von der Bundesregierung erstattet.
Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder gestanzt, an der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck.
So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen. Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – anfordern
Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind.
Ist der Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt werden und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum in diesem Wahlkreis gewählt werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Weitere Informationen können dem Wahlschein und dem Merkblatt zur Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist, entnommen werden.
Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes.
Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des Anderen geheimzuhalten.
Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos Stimmzettelschablonen zur Verfügung:
Baden- Württemberg: Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K., Mannheim, Telefon: 0621/40 20 31
Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V., Freiburg, Telefon: 0761/3 61 22
Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V., Stuttgart, Telefon: 0711/2 10 60-0
Bayern: Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V., München, Telefon: 089/5 59 88-0
Berlin: Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.V., Telefon: 030/8 95 88-0
Brandenburg: Blinden-und-Sehbehinderten-Verband e.V., Cottbus, Telefon: 0355/2 25 49
Bremen: Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V., Telefon: 0421/24 40 16-10
Hamburg: Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V., Telefon: 040/20 94 04-0
Hessen: Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. Frankfurt am Main, Telefon: 069/15 05 96 72
Mecklenburg- Vorpommern: Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern e.V., Rostock, Telefon: 0381/77 89 80
Niedersachsen: Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V., Hannover, Telefon: 0511/51 04-0
Nordrhein- Westfalen: Lippischer Blinden- und Sehbehindertenverein e.V., Detmold, Telefon: 05231/63 00-0
Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V., Meerbusch, Telefon: 0 21 59/96 55-0
Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V., Dortmund, Telefon: 0231/55 75 90-0
Rheinland- Pfalz: Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V., Mainz, Telefon: 06131/6 93 97 36
Saarland: Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V., Saarbrücken, Telefon: 0681/81 81 81
Sachsen: Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e.V., Dresden, Telefon: 03 51/8 09 06 11
Sachsen- Anhalt: Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V., Magdeburg, Telefon: 0391/2 89 62 39
Schleswig- Holstein: Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V., Lübeck, Telefon: 0451/40 85 08-0
Thüringen: Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V., Weimar, Telefon: 03643/74 29 07
Weitere Auskünfte erteilt das Büro des Bundeswahlleiters, Telefon: 0611/75-4863, https://www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Bundeswahlleiter/Kontakt.html. (vom/14.08.2013)