Wahltag heißt, wenige Minuten für das wichtigste staatsbürgerliche Recht aufzuwenden. Alle Wahlberechtigten werden spätestens drei Wochen vor der Wahl per Post benachrichtigt, wann und wo sie ihre Stimme abgeben können. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Mit dem Stimmzettel landet die Stimmabgabe der Wähler in der Urne des Wahllokals. Welchen Weg nimmt nun die Stimme, bis noch am Wahlabend ein Ergebnis ermittelt werden kann, welche Kandidaten und welche Parteien in den Bundestag einziehen? Das erfahren Sie hier.
Für Deutsche, die im Ausland leben und an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, gelten einige Besonderheiten, die unter anderem damit zusammenhängen, ob sie noch in Deutschland gemeldet sind oder nicht. Hier erfahren Sie, was zu beachten ist.
Sie sind am Wahltag im Urlaub oder können aus gesundheitlichen Gründen Ihre Stimme nicht persönlich abgeben? Kein Grund für eine Wahlenthaltung, denn es gibt ja die Briefwahl. Wie das geht und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Das Bundesverfassungsgericht hat es in einem am 26. Juli 2013 veröffentlichten Beschluss für verfassungsgemäß erklärt, dass die Teilnahme an der Biefwahl ohne Angabe von Gründen möglich ist. Anlass war eine Beschwerde gegen die Europawahl 2009.
Der Countdown läuft: Am 22. September entscheiden die Bundesbürger über die Zusammensetzung des 18. Deutschen Bundestages. In einem Video erfahren Sie, wie die Stimmabgabe verläuft und was danach mit ihren beiden Stimmen passiert.
Der Bundestag hat das Wahlrecht der Auslandsdeutschen nach einem Karlsruher Richterspruch geändert. Künftig sind auch Deutsche wahlberechtigt, die schon vor mehr als 25 Jahren wegzogen, aber mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut sind.
Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können ihre Stimme bei der Bundestagswahl mit Hilfe von Stimmzettelschablonen abgeben, die von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes kostenlos ausgegeben werden.
Stimmzettel ausgeben, Urnengang beobachten, Wahlzettel auszählen: Am Wahltag übernehmen das ehrenamtlich etwa 630.000 Wahlhelfer. Auch zur Bundestagswahl am 22. September werden sie in den rund 90.000 Wahlvorständen der Stimmbezirke gebraucht.
Zwei Stimmen haben die Wähler bei Bundestagswahlen: Mit der Erststimme wählen sie den Abgeordneten ihres Wahlkreises, mit der Zweitstimme entscheiden sie sich für eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet über das Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament.
Jedes Schulkind lernt: Die Wahlen zum Deutschen Bundestag sind gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Doch was verbirgt sich konkret hinter diesen sogenannten "Wahlgrundsätzen"? Eine Erläuterung.