Navigationspfad: Startseite > Leichte Sprache > Was macht der Bundes-Tag? > Wahl vom Bundes-Kanzler
Eine wichtige Aufgabe vom Bundes-Tag
ist die Wahl vom Bundes-Kanzler.
Oder von der Bundes-Kanzlerin.
Eine Person wird vorgeschlagen.
© DBT/Bernd Kissel
Der Bundes-Präsident schlägt eine Person dafür vor.
So steht es im Grund-Gesetz.
Der Bundes-Tag wählt den Kanzler oder die Kanzlerin.
Die Wahl ist geheim.
Niemand soll sehen, was der andere wählt.
Wenn die meisten Abgeordneten diese Person wählen.
Im Moment sind 620 Abgeordnete im Bundes-Tag.
Der neue Kanzler oder die Kanzlerin muss etwas versprechen.
Das nennt man: einen Eid schwören.
Wenn er sich nicht an sein Versprechen hält,
kann er dafür bestraft werden.
Wenn der Bundes-Kanzler seine Arbeit
nicht ordentlich macht:
Dann können die Abgeordneten ihn abwählen.
Dazu sagt man auch:
Sie sprechen ihm das Misstrauen aus.
Danach wählen die Abgeordneten
einen neuen Kanzler.
Der Bundes-Präsident entlässt
den alten Kanzler.
Und er ernennt den neuen.