Am Mittwoch, dem 19. Oktober 2011, fand in der Zeit von 14.00 bis 19.30 Uhr eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zu dem
- Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG) - auf BT-Drs. 17/6906
(hierzu wurden verteilt: Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen auf A.-Drsn. 17(14)0190(neu), 17(14)0192 und 17(14)0193)
- Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Agnes Alpers, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Wirksamere Bedarfsplanung zur Sicherung einer wohnortnahen und bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung - auf BT-Drs. 17/3215
- Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wirksame Strukturreformen für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung auf den Weg bringen - auf BT-Drs. 17/7190
im Matthias-Erzberger-Saal, Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstr. 97, 10117 Berlin statt.
Bedingt durch die Bestimmungen des neuen Ausweisgesetzes darf der Personalausweis nicht mehr als Pfand hinterlegt werden. Daher wird darum gebeten, ein weiteres mit Bild und Namen versehenes Dokument (Führerschein, Reisepass o. ä.) mitzubringen für die Einlasskontrolle mitzubringen.
Beschlussempfehlung und Bericht (in der nicht lektorierten Fassung)