Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 8. Ausschüsse
Stand: 31.3.2010
Das Instrument der Erweiterten öffentlichen Ausschussberatung (§ 69a GOBT) wurde am 21. September 1995 beschlossen. Seine Einführung stand im Kontext von Neuregelungen zur Rechtsstellung der Abgeordneten sowie Beschlüssen zur Verkleinerung des Deutschen Bundestages. Die Erweiterten öffentlichen Ausschussberatungen sind Teilkomplex einer kleinen Parlamentsreform im Rahmen von Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur und Darstellung der parlamentarischen Arbeit. Absicht war es, das Plenum zu Gunsten einer Konzentration auf wichtige, allgemein interessierende Themen von Debatten zu Spezialthemen (insbesondere Gesetzentwürfen) zu entlasten. Gleichzeitig wurde eine verstärkte Öffentlichkeitswirkung der neuen Form von Ausschussberatung bei fachlich interessiertem Publikum (Verbänden und Organisationen) erwartet.
Ein Beschluss zur „Änderung des parlamentarischen Verfahrens“ lautete in Hinblick auf die Durchführung von Erweiterten öffentlichen Ausschussberatungen in Bonn (Drucksache 13/2342 vom 19. September 1995: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung):
„a) Der Teilnehmerkreis besteht aus dem veranstaltenden federführenden Ausschuss und, auf Wunsch, den Mitgliedern der mit beratenden Ausschüsse sowie weiteren interessierten Abgeordneten. Rede- und Antragsrecht steht allen Abgeordneten zu, Stimmrecht jedoch nur den Mitgliedern des federführenden Ausschusses.
b) Zu den Erweiterten öffentlichen Ausschussberatungen sind Presse, Rundfunk und Fernsehen, Einzelbesucher (z. B. Vertreter von Verbänden und Organisationen) und Besuchergruppen zugelassen. Die dafür erforderlichen räumlichen und technischen Voraussetzungen sind derzeit im Wasserwerk-Saal gegeben und sollen für mindestens noch einen weiteren Saal (z. B. NH 1903)1 sowie in der Bauplanung für Berlin vorgesehen werden.
c) Als Sitzungstag für Erweiterte öffentliche Ausschussberatungen wird der Mittwoch, in Ausnahmefällen der Nachmittag des Donnerstags vorgesehen.
d) Die Planung öffentlicher Ausschusssitzungen ist in erster Linie Aufgabe des federführenden Ausschusses, wobei die Eignung einer Vorlage hierfür schon bei der Überweisung geprüft werden soll. Bei der Terminfestlegung und bei späteren Umplanungen ist das Einvernehmen mit dem Ältestenrat herzustellen.“
Von dem Instrument der Erweiterten öffentlichen Ausschussberatung wurde bisher nur in der 13. und 14. Wahlperiode Gebrauch gemacht.
Nr. | Wahlperiode | Datum | Ausschuss |
---|---|---|---|
1 | 13. WP 1994–1998 | 17.1.1996 | 14. Sitzung des Ausschusses für Post- und Telekommunikation |
2 | 28.2.1996 | 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung | |
3 | 6.3.1996 | 20. Sitzung des Sportausschusses | |
4 | 14. WP 1998–2002 | 12.6.2002 | 95. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
1 NH 1903 bezeichnet den Raum 1903 im „Neuen Hochhaus“ (sog. „Langer Eugen“) in Bonn.