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  1. #11
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    Hallo mrtopf,
    "soweit ich weiss" ist als Quelle nicht seriöser als die Bild-Zeitung. Entschuldigung.
    Facebook ist als "Krake" verschrieen. Sprich - die sammeln erst mal alles. Besonders, wenn man auf Facebook gerade angemeldet ist und in einem anderen Browserfenster Webseiten besucht. Immer mehr Seiten inkludieren Facebook-Apps, und Facebook vermerkt, wer wann wo und wie lange rumgesurft hat.
    Nicht nur, dass das eventuell allen Facebook-"Freunden" mitgeteilt wird, das ist eine hervorragende Methode, um ein "Bewegungsprofil" für gezielte Werbung zu erstellen. Da denke ich gleich wieder an diesen Film mit Tom Cruise. Oder würden Sie in der Zukunft Iris-Scanner befürworten?

    Das Problem ist, dass jedem (!) Bürger gewisse IT-Grundlagen nahe gebracht werden müssten, damit jeder diese Zusammenhänge und die _Möglichkeiten_ verstehen kann. Es gibt im Datenschutz nicht nur darum, was _jetzt_ gemacht wird, sondern auch darum, was in Zukunft mit den gesammelten Daten gemacht werden könnte.
    Oder wer will ausschliessen, dass Google die Suchdaten nutzt oder weitergibt (notfalls auf staatlichen Zwang)? Beispiel: Man hat ein googlemail-Konto, und loggt sich da nicht sauber aus. Schon werden alle (!) Suchanfragen gespeichert. Dauerhaft. Mit Ihrem Profil verbunden. Klar, wer nix zu verbergen hat, hat damit auch kein Problem. Aber dann hätte ich gerne alle Daten von dem, der nix zu verbergen hat. Ich weiss, was man damit alles anfangen kann.

    Also: Augen auf, Hirn ein - und jedem erzählen, was geht. Das Internet ist leider kein keimfreier Spielplatz - Irre, Wahnsinnige und Geschäftemacher gibt es überall. Da darf sich nicht nur der Staat an die Nase fassen, die Orwellsche Vision von 1984 wird inzwischen von der (Werbe)-Wirtschaft überholt. Die wollen alles über eine Person wissen.

    Man sollte auch mal paranoid denken.

    -h

  2. #12
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    Dem kann man sich nur anschließen. Die Informationen über die Datenweitergabe müssen umfassend erläutert werden. Besonderes Augenmerk ist dabei auf den Zweck und den Kontext der Datenweitergabe zu legen. Auch der Empfänger der Daten ist mit den Verantwortlichen und Kontaktmöglichkeiten zu nennen. Auch sind die Betroffenen darüber aufzuklären, wenn die weitergegebenen Daten bei dem Dritten noch mit weiteren Informationen und Daten verknüpft werden.

    Ups. Hier gab es wohl einen Übertragungsfehler. Ohne jetzt den Beitrag von holgerscherer abwerten zu wollen. Möchte ich jedoch klarstellen, dass sich mein Anschlussbekunden auf den Beitrag #10 von aquilo bezieht
    Geändert von JGmerek (04.01.2011 um 16:40 Uhr) Grund: Übertragungsüberschneidung

  3. #13
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    Zitat Zitat von JGmerek Beitrag anzeigen
    Ups. Hier gab es wohl einen Übertragungsfehler. Ohne jetzt den Beitrag von holgerscherer abwerten zu wollen. Möchte ich jedoch klarstellen, dass sich mein Anschlussbekunden auf den Beitrag #10 von aquilo bezieht
    Kein Problem. Ist kein Übertragungsfehler, es wird nur nach Zeit sortiert. Ich war etwas schneller ;-)

    -h

  4. #14
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    Viele der genannten Ideen sind grundsätzlich schön und gut, aber es wäre nationales Recht. Es gilt nicht für Webseiten im Ausland - oder lässt sich nicht durchsetzen. Eine international einheitliche Regelung halte ich für unrealistisch.
    Auch wären umfangreiche und transparente Darstellungen der Nutzung von Daten zwar wünschenswert, aber so sind sie doch wenig praktikabel. Viele Bürger würden sie nicht durchlesen (wenn sie umfangreich und komplex sind) oder teilweise gar nicht verstehen (was bei vielen Formulierungen auch so gewünscht ist).

    Eine Lösung wäre ein "Datenschutzsiegel", welches der Betreiber eines Angebotes (online wie offline) angeben kann, sobald Daten erhoben werden (z.B. bei der Anmeldung zu einem Sozialen Netzwerk, oder beim Ausfüllen eines Formulars).
    • Dieses Siegel kann ein Betreiber bei einer offiziellen Stelle beantragen, welche dann den rechtmäßigen Umgang mit Daten durch den Anbieter fachmännisch überprüft und das Siegel vergibt.
    • Eine offizielle Stelle kann auch ein nichtstaatlicher Dienstleister (z.B. TÜV) sein.
    • Die Kosten für die Überprüfung trägt der Anbieter.
    • Jegliche Änderungen der Datenschutzbestimmungen des Anbieters (z.B. in den AGBs) erfordern eine erneute Überprüfung.
    • Die Nutzung des Siegels ist freiwillig.
    • Die Einführung des Siegels würde mit einer umfangreichen Kommunikationskampagne unterstützt.

  5. #15
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    Solche Datenschutzsiegel gibt es bereits. Auch kann man sich zwischenzeitlich auch bezüglich des Datenschutzes ISO zertifizieren lassen. Ich denke, die Eiführung eines weiteren "freiwilligeren" Siegels führte zu keiner Verbesserung. Viel besser wäre es, wenn man Datenschutz, die Einwilligung in die Datenweitergabe über die strafrechtliche und ordnungsrechtliche Relevanz hinaus auch in das allgemeine Zivilrecht einbetten würde, z.B. wenn es keine Einwilligung zur Datenweitergabe gab, wäre eine Zession, die die fehlende Einwilligung zur Datenweitergabe missachtet, unwirksam. Erst mit der Durchdringung des alltäglichen Geschäftsverkehrs und vor allem relevanten Konsequenzen wird der Datenschutz seinen Stellenwert verbessern können.

    Die abstrakte Drohung mit einer Ordnungsstrafe oder gar eine Kriminalisierung allein, werden das Verständnis für den Datenschutz nicht stärken. Erst wenn die Firmen mit Forderungsausfällen aufgrund der Verletzung von Datenschutzvorschriften rechnen müssen, werden sie sich sensibler in diesem Bereich verhalten. Dies ist natürlich nicht mir einer Änderung des Datenschutzgesetzes zu bewerkstelligen.

  6. #16
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    Wenn etwas "umfassend erläutert" wird, dann werden die Texte meist so lang wie die Lizenzvereinbarungen von Software, die auch keiner liest. Und dann wird es auch wieder sinnlos.

    Was ist denn so schlimm daran, dass Daten weitergegeben werden? Man muss nur den Knopf zum Abstellen betätigen können.

  7. #17
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    Mrtopf jetzt wegen "sowit ich weiß" zu kritisieren, ist schon etwas arm.

    Zu Deinem Punkt: Nicht jedem müssen gewisse IT-Grundlagen nahe gebracht werden. Dicker Widerspruch! Es gibt auch das "Recht auf Dummheit". Man muss nicht alles wissen, vielleicht will man auch gar nicht alles wissen.

  8. #18
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    Zitat Zitat von datennutzer Beitrag anzeigen
    Wenn etwas "umfassend erläutert" wird, dann werden die Texte meist so lang wie die Lizenzvereinbarungen von Software, die auch keiner liest. Und dann wird es auch wieder sinnlos.

    Was ist denn so schlimm daran, dass Daten weitergegeben werden? Man muss nur den Knopf zum Abstellen betätigen können.
    Naja, aber wie soll dass mit dem Knopf funktionieren. Ich sage jetzt Anbieter A, dass er meine Daten nicht mehr weitergeben darf. Dieser hat in der Vergangenheit meine Daten aber bereits weitergegeben. Was ist mit diesen Daten dann? Wie soll ich diesen Dritten dann erklären, dass Sie meine Daten geheim halten mögen, wenn ich Sie nicht kenne? Oder es kann ja sein, dass gerade ein Dritter, der die Daten von Anbieter A erhalten hat, meine Daten jetzt aber nicht löschen soll, weil ich auch weiter mit ihm zusammenarbeiten will. Wie kann ich den Knopf einsetzen wenn ich gar nicht weiß, wer welche Daten zu welchem Zweck erhalten hat. Vielleicht darf einer dieser Dritten meine Daten aus gesetzlichen Gründen gar nicht löschen. Dieser Knopf wirf viele Fragen auf.

  9. #19
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    Dieser "Knopf" kann sich natürlich immer nur auf die Zukunft beziehen. Und der, dem ich die Daten gegeben habe, muss dann dafür sorgen, dass die Daten auch bei Dritten gelöscht werden.

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