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Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fördere die Bundesregierung einen umfassenden barrierefreien Zugang zu den touristischen Angeboten und UNESCO-Welterbestätten in Deutschland. Dem barrierefreien Tourismus werde eine „hohe Bedeutung“ zugemessen, heißt es weiter. Über den „Bund-Länder-Ausschuss für Tourismus“ arbeite sie mit den vorrangig dafür zuständigen Ländern, Kommunen und jeweiligen Eigentümern/Trägerinstitutionen zusammen. Viele Kultur-, Industrie- und Flächendenkmäler könnten allerdings nicht vollkommen barrierefrei gestaltet werden, da sie, wie im Falle der UNESCO-Welterbestadt Quedlinburg, zum Teil ganze Innenstädte umfassten. Informationen über die barrierefreie Erreichbarkeit lägen der Bundesregierung nur zu 21 von insgesamt 36 UNESCO-Welterbestätten in Deutschland vor, und auch hier nur dank Selbstauskunft der betroffenen Einrichtungen. Über deren barrierefreie Erreichbarkeit per öffentlichem Nahverkehrssystem könne die Bundesregierung eigenen Aussagen zufolge ebenso nur eingeschränkt Auskunft geben.
Insgesamt fördere die Bundesregierung zwölf UNESCO-Welterbestätten über Projektförderungen, beziehungsweise durch das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Aus dem Sonderförderprogamm „Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten“ des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erhielten 66 Kommunen aus allen bis 2010 eingetragenen 33 deutschen UNESCO-Welterbestätten Fördermittel, die „zum Teil“ der Schaffung von Barrierefreiheit zugute kämen.
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