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In der Großen Anfrage erkundigen sich die Abgeordneten danach, welche allgemeinen Vorgaben zu den Verschlechterungsverboten des Assoziationsrechts die Bundesländer den ausführenden Ausländerbehörden in welcher Form gemacht haben. Auch wollen sie wissen, in welcher Weise Urteile des EuGH zum Assoziationsrecht von den einzelnen Bundesländern „rezipiert, interpretiert und deren Inhalte an die ausführenden Ausländerbehörden übermittelt“ werden. Ferner fragt die Fraktion unter anderem, inwieweit sich die einzelnen Bundesländer von der Bundesregierung klarere Vorgaben und Informationen zum Assoziationsrecht beziehungsweise zu den Verschlechterungsverboten wünschen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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