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Mehrere Wortbeiträge zeigten laut Antwort allerdings, „dass möglicherweise nicht alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den zuständigen Behörden mit der besonderen Lebenssituation taubblinder Menschen vertieft vertraut sind“. Das Ministerium habe deshalb Gespräche mit den für die Durchführung des Schwerbehindertenrechts zuständigen Ländern aufgenommen, um zu erörtern, wie die Mitarbeiter in den Behörden besser sensibilisiert werden können.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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